- Startseite
- Die Regierung
-
Aufgabenbereiche
-
Sicherheit, Kommunales und Soziales
- Sicherheit und Ordnung
- Personelles Statusrecht, Ausländerrecht, Jagd- und Fischereirecht
- Kommunales, einschließlich Förderungen, Stiftungen und Kultur
- Soziales und Jugend
- Alpha+
- Alpha Asyl
- Nachholung des Mittelschulabschlusses
- Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Schiedsstellen Bayern (Sozialrecht)
- Flüchtlingsbetreuung und Integration
- Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
- Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr
- Planung und Bau
- Schulen
- Umwelt
- Gesundheit und Verbraucherschutz
- Gewerbeaufsicht
- Verwaltungsmanagement
-
Sicherheit, Kommunales und Soziales
- Niederbayern
- Service
- Kontakt
- Impressum
- Datenschutz
- Stichwortverzeichnis
- Inhaltsübersicht
Altenhilfe
Rechts- und Fachaufsicht über die Kreisverwaltungsbehörden
Vollstationäre Pflegeinrichtungen einschließlich Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospize und ambulant betreute Wohngemeinschaften unterliegen der Aufsicht durch die Kreisverwaltungsbehörden. Die dort eingerichteten Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) sind hierfür sachlich zuständig.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG))
- Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)
- Soziale Pflegeversicherung SGB XI
Aufgabenbeschreibung
Die Regierung von Niederbayern übt die Rechts- und Fachaufsicht über die niederbayerischen FQA aus. Hierbei berät sie die FQA in Fragen zu den Rechtsgrundlagen und der fachlichen Sicherstellung der Pflege- und Betreuungsqualität in den Einrichtungen. Dies soll einen einheitlichen Qualitätsstandard der aufsichtlichen Tätigkeit der FQA im Regierungsbezirk unterstützen. Die Regierung ist für aufsichtliche Maßnahmen der FQA auch Widerspruchsbehörde und übergeordnete Beschwerdestelle.
Die Regierung ist auch zuständige Behörde für die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsinstituten und für die Gleichstellung von absolvierten Weiterbildungen i.S.d. AVPfleWoqG.
Außerdem erfüllt sie weitere, besondere Aufgaben im Bereich der Seniorenarbeit.
Peter Segmüller (Verwaltung)
Tel.: 08 71 / 8 08-16 36
Fax: 08 71 / 8 08-10 02
E-Mail: peter.segmueller@reg-nb.bayern.de
Brigitte Seil
Tel.: 08 71 / 8 08-16 69
Fax: 08 71 / 8 08-10 02
E-Mail: brigitte.seil@reg-nb.bayern.de
Rita Nerl
Tel.: 08 71 / 8 08-16 37
Fax: 08 71 / 8 08-10 02
E-Mail: rita.nerl@reg-nb.bayern.de
Weitere Informationen
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Fachtag „Mahlzeit! Essen und Trinken – mehr als nur Nahrungsaufnahme“ am 20. April 2016
- Fachtag „Palliative Care in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung“ am 25. November 2015
- Fachtag "Vergiss mein nicht" - Veranstaltung der Regierung von Niederbayern am 7. Mai 2014
- Fachtag "Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen" -
Veranstaltung der Regierung von Niederbayern vom 7. Mai 2013
SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG SGB XI
Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen von Pflegeeinrichtungen
Rechtsgrundlagen
- § 82 SGB XI i.V.m. Art. 78 Abs.2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
- §§ 74 ff der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
Aufgabenbeschreibung
Pflegeeinrichtungen können betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen den Pflegebedürftigen gesondert in Rechnung stellen.
Öffentlich geförderte Pflegeeinrichtungen bedürfen hierzu nach § 82 Abs.3 SGB XI der Zustimmung der Regierung von Niederbayern. Die Zustimmung erfolgt auf schriftlichen Antrag durch förmlichen Bescheid.
Die Regierung ist zugleich Widerspruchsbehörde.
Nicht öffentlich geförderte Pflegeeinrichtungen sind nach § 82 Abs.4 SGB XI lediglich verpflichtet, der Regierung von Niederbayern die Höhe des gesondert berechneten Investitionsbetrages mitzuteilen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Peter Segmüller
Tel.: 08 71 / 8 08-16 36
Fax: 08 71 / 8 08-10 02
E-Mail: peter.segmueller@reg-nb.bayern.de
Ambulante Pflegeeinrichtungen
Andrea Grubert
Tel.: 08 71 / 8 08-13 32
Fax: 08 71 / 8 08-10 02
E-Mail: andrea.grubert@reg-nb.bayern.de
Di - Fr: 08.00 - 13.00 Uhr