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Sachgebiet 11 – Personelles Statusrecht, Ausländerrecht
Das Sachgebiet 11 der Regierung entscheidet über Einbürgerungen und andere Angelegenheiten zur deutschen Staatsangehörigkeit. Die Mitarbeiter unterstützen Kommunen und Landratsämter bei Fragen zum Ausländerrecht.
Das Sachgebiet ist verantwortlich für die Vorbereitung von Wahlen, zum Beispiel werden die Kreiswahlleiter für Bundestagswahlen und die Stimmkreisleiter für Landtagswahlen ernannt. Hier fällt die Entscheidung, ob und von wem das bayerische Staatswappen für private Zwecke verwendet werden darf. Die Mitarbeiter beglaubigen Urkunden von deutschen Behörden, Kommunen und Schulen, die im Ausland verwendet werden sollen.
Außerdem geht es um rechtliche Fragen zu Jagd, Fischerei und Land- und Forstwirtschaft. Das Sachgebiet entscheidet zum Beispiel über Widersprüche gegen Abschusspläne für die Jagd auf Rehwild.
Sachgebietsleiter Michael Fürst
Tel.: 08 71 / 8 08-12 00
E-Mail: michael.fuerst@reg-nb.bayern.de