- Startseite
- Die Regierung
- Aufgabenbereiche
- Niederbayern
- Service
- Kontakt
- Impressum
- Datenschutz
- Stichwortverzeichnis
- Inhaltsübersicht
Kaminkehrerwesen
Für die Tätigkeit der Kaminkehrer sieht das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die Bildung von Kehrbezirken vor.
Es ist Aufgabe der Regierung, diese Kehrbezirke nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen. Hierbei werden die Kehrbezirke öffentlich ausgeschrieben.
In Niederbayern gibt es derzeit 167 Kehrbezirke, die sich wie folgt aufteilen:
- Stadt Landshut 7
- Stadt Passau 6
- Stadt Straubing 6
- Landkreis Deggendorf 13
- Landkreis Dingolfing-Landau 14
- Landkreis Freyung-Grafenau 12
- Landkreis Kelheim 16
- Landkreis Landshut 20
- Landkreis Passau 27
- Landkreis Regen 14
- Landkreis Rottal-Inn 17
- Landkreis Straubing-Bogen 15
Die Regierung ist darüber hinaus Ansprechpartner in allen Fragen, die das Kaminkehrerhandwerk betreffen.
Hierzu zählen auch Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.
Sollten Sie in Betriebs- und Brandschutzfragen den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benötigen, können Sie eine entsprechende Suche unter www.schornsteinfeger-innung-niederbayern.de/ - Kaminkehrer - Suche - starten.
Stellenausschreibungen
Formulare
Muster für das Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Bezirk in Bayern (pdf, 56 KB)
Anforderungen für die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Bezirk in Bayern (pdf, 45 KB)
Erklärung zu den persönlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (pdf, 526 KB)
Michael Haupt (dienstags und donnerstags)
Sachgebiet 22
Tel.: 08 71 / 8 08-13 31
E-Mail: michael.haupt@reg-nb.bayern.de
Tatjana Halwax
Sachgebiet 22
Tel.: 08 71 / 8 08-13 23
E-Mail: tatjana.halwax@reg-nb.bayern.de