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Schulpsychologische Beratung an Förderschulen
Antonia Elter
Johannes-Still-Schule
Sonderpädagogisches Förderzentrum Eggenfelden
Pfarrkirchener Str. 60
84307 Eggenfelden
Tel.: 0 87 21 / 96 57 - 29
Fax: 0 87 21 / 96 57 - 30
E-Mail: Schulpsychologie-sfz-eg@t-online.de
Sprechzeiten:
Montag: 8.30 - 10.00 Uhr
Dienstag: 13.30 - 14.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Zuständig für alle Förderschulen (VS und BS)
in den Landkreisen / in den kreisfreien Städten
- Dingolfing-Landau
- Passau
- Rottal-Inn
Johanna Schilp
Eduard-Staudt-Schule Kelheim
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Schulstraße 11
93309 Kelheim - Thaldorf
Tel.: 0 94 41 / 6 82 97 71 oder 01 76 / 83 68 24 07
Fax: 0 94 41 / 64 17 02
E-Mail: schulpsychologie@sfz-kelheim.de
Telefonsprechstunde:
Montag, 9:00 bis 10:30 Uhr
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Zuständig für alle Förderschulen (VS und BS)
in den Landkreisen / in den kreisfreien Städten
- Kelheim
- Landshut
- Straubing
Sibylle Sporkert
Schule am Weinberg
Sonderpädagogisches Förderzentrum Regen
Schulgasse 10
94209 Regen
Tel.: 0 99 21 / 9 70 09 30
Fax: 0 99 21 / 9 70 08 13
E-Mail: sibylle.sporkert@gmx.de
Sprechzeiten:
Montag: 10.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 13.45 Uhr
Zuständig für alle Förderschulen (VS und BS)
in den Landkreisen / in den kreisfreien Städten
- Deggendorf
- Freyung-Grafenau
- Regen
Wege zur Schulpsychologischen Beratung
Der unmittelbare Berater seiner Schüler(innen) und deren Eltern ist zunächst die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer. In Fällen, in denen Lehrer(innen) oder auch Beratungslehrer(innen) nicht in der Lage sind fachspezifisch zu helfen, können sie im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten schulpsychologische Beratung anfordern.
Neben dem Weg über die Lehrkräfte oder Beratungslehrer gibt es selbstverständlich für Eltern auch die Möglichkeit, sich direkt an die Schulpsychologin zu wenden.
Angebote der schulpsychologischen Beratung und Betreuung im Bereich der Förderschulen
- Schullaufbahnberatung bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Überparteiliche psychologische Begutachtung, Erstellung schulpsychologischer Stellungnahmen sowie schulpsychologischer Gutachten
- Unterstützung von Schülern mit nicht geklärtem Lern-und Förderort
- Beratungsanlässe, die schulpsychologische Beratung erfordern können:
- Fragen im Zusammenhang mit Inklusion und Kooperation
- Aufzeigen der möglichen Förderorte für Kinder und Jugendliche besonders bei fachübergreifendem sonderpädagogischem Förderbedarf
- Betreuung von Kindern mit hohen psycho-sozialen Risikofaktoren
- Fragen im Zusammenhang mit Lese-Rechtschreibschwäche und Legasthenie bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Einzelfallberatung
- Pädagogisch-psychologische Beratung und Betreuung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und an den Förderschulen
- Durchführung von längerfristig angelegten individuell angepassten Interventionen, z.B. im Rahmen von emotionalen Entwicklungskrisen
- Spezifische Angebote für Eltern
- Beratung im Rahmen der Einzelfallhilfe
- Elterntrainings zur Verbesserung der erzieherischen Kompetenz
- Elternabende zu sonderpädagogisch relevanten Themen
- Praxisbegleitende Beratung von Schulen und Lehrkräften
- Beratung und Unterstützung von Schulleitung, Lehrkräften und MSD bei schwierigen Beratungsanlässen, speziellen und akuten Krisensituationen
- Fortbildung von Lehrerkollegien zu Themen wie z.B. Diagnostik, Kompetenz in Beratung- und Gesprächsführung, aktuelle pädagogisch-psychologische Konzepte, Ursachen und Erscheinungsformen bei umschriebenen Störungsbildern
- Unterstützung von Lehrerkollegien und Schulleitung durch Kollegiale Fallbesprechung und Supervision
- Begleitung von Schulentwicklungsprozessen
- Schulpsychologische Beratung zeichnet Folgendes aus:
- Freiwilligkeit der Beratung
- Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Schulpsychologen / der Schulpsychologin
- Verschwiegenheit entsprechend §203 Abs. 1 Nr. 2 SGB
- kostenlos
- Zusammenarbeit mit Schulen und Schulverwaltung, Beratungslehrern, Schulpsychologen anderer Schularten, außerschulischen Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendämtern, niedergelassenen Ärzten, Psychologen, Kliniken, interdisziplinären Arbeitskreis