Großes Staatswappen des Freistaats BayernDie Regierung

von Niederbayern 

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4.5.2009-146/2009

Bekanntgabe der geförderten Projekte im Rahmen des Konjunkturpakets II

Bekanntgabe der geförderten Projekte in Niederbayern im Rahmen des Konjunkturpakets II
Montag, 4. Mai, 10 Uhr im großen Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut.

Die Umsetzung des Konjunkturprogramms II ist in Niederbayern planmäßig abgeschlossen. Wie angesichts der sehr günstigen Förderquoten zu erwarten, war das Interesse der bayerischen Kommunen am Konjunkturpaket II des Bundes enorm. Die Anzahl der von den Kommunen und privaten Antragstellern eingereichten Förderanträge, aber auch die knappe Zeit für die Prüfung - ein Monat - stellten für die Regierung eine enorme Herausforderung dar. Die ausgewählten Projekte werden im Anschluss an die Pressekonferenz auf der Homepage der Regierung veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Sachgebiete der Regierung auf die Kommunen und sonstigen Antragsteller, z. B. kirchliche Organisationen und gemeinnützige Vereine, auch einzeln zukommen. Ein schneller Beginn bei den Kommunen ist somit sichergestellt.

Im Regierungsbezirk Niederbayern wurden 806 Projekte beantragt. Davon fallen 756 in den Zuständigkeitsbereich der Regierung. Über 672 Projekte konnte in der Regierung unter Einbindung des Beratergremiums aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände entschieden werden. Bei den übrigen Projekten entschieden die jeweils zuständigen Ministerien unter Mitwirkung der Regierung, das Amt für Ländliche Entwicklung oder das Zentrum Bayern für Familie und Soziales.

Mit eingebunden in die Entscheidung war ein Beratergremium, bestehend aus dem Vertreter des Bezirksverbandes des Bayerischen Landkreistags, Herrn Landrat Bernreiter, dem Vertreter des Bezirksverbands des Bayerischen Städtetags, Herrn 1. Bürgermeister Riedl, dem Vertreter des Bezirksverbands der Bayerischen Städtetags für die Kreisfreien Städte, Herrn Oberbürgermeister Dupper, dem Vertreter des Bezirksverbands des Bayerischen Gemeindetags; Herrn 1. Bürgermeister Steinberger sowie dem Herrn Bezirkstagspräsident Hölzlein. Als Vertreter der Freien Wohlfahrtsverbände war Herr Diözesan- Caritasdirektor Volker Kuppler und als Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung in Niederbayern, Herr Ltd. Baudirektor Josef Seibl beteiligt.

Der wesentliche Gesichtspunkt der Auswahlentscheidung war zu allererst die Qualität des Projektes nach den fachlichen Kriterien, z. B. nach der Energieeffizienz bei der energetischen Sanierung. Das Projekt musste ferner zukunftsorientiert und nachhaltig sein. Darüber hinaus war von uns gefordert, die Haushaltslage der Kommunen zu berücksichtigen, so dass in besonderem Maße die finanzschwächeren Gemeinden zum Zuge kamen. Auch auf der Berücksichtigung der kleineren Gemeinden des ländlichen Raumes lag unser besonderes Augenmerk.

Es wurden insgesamt für eine Förderung über das Konjunkturpaket II in Niederbayern 274 Projekte ausgewählt (alle einschließlich der Landesmaßnahmen und uns bekannten Bundesmaßnahmen).

Die Maßnahmen mit kommunalem Bezug sind 221. Das heißt, dass fast jeder dritte Antrag einer Kommune eine Förderzusage bekommt.

Rund 118 Millionen Fördermittel aus dem Konjunkturpaket (Bundes- und Landesmittel) ergeben ein Investitionsvolumen in Niederbayern von ca. 147 Millionen Euro, allein für die kommunalbezogenen Maßnahmen. Und hier sind die Breitbandförderung und die Umweltbildung noch gar nicht eingerechnet, über die erst noch entschieden werden muss.

Es kommen aber noch weitere nichtkommunalbezogene Investitionen dazu, wie z. B. die Baumaßnahmen des Freistaats Bayern und des Bundes. Auch diese Maßnahmen kommen der niederbayerischen Wirtschaft zugute. Projekte, die in das Konjunkturprogramm II bei den kommunalbezogenen Maßnahmen aufgenommen wurden entnehmen Sie der beiliegenden Liste mit den ausgewählten Projekten in den Landkreisen und Kreisfreien Städten.

Im Förderbereich "Breitbandförderung" ist das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen. Es gelten die "normalen" Antragsfristen aus der Breitbandrichtlinie.
Auch das Amt für Ländliche Entwicklung in Niederbayern und das Zentrum Bayern für Familie und Soziales haben ihr Auswahlverfahren für die kommunalbezogenen Maßnahmen abgeschlossen. Wie mit dem Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, Herrn Seibel, abgesprochen, finden sie deren Projekte auch in unseren Aufstellungen.

Auch das Sozialministerium hat uns die zwei niederbayerischen Werkstattprojekte mitgeteilt, die vom Zentrum Bayern für Familie und Soziales gefördert werden. Auch diese wurden, um ihnen einen vollständigen Überblick über niederbayerische Projekte zu geben, in der Liste dargestellt.

Auf unserer Homepage sind die Projektlisten ab sofort ebenfalls zu finden:
www.regierung.niederbayern.bayern.de.

Die Arbeit der Regierung ist nicht abgeschlossen. Jetzt beginnt vielmehr die Umsetzung der Förderung.

Wir werden auf die Antragsteller, deren Projekte in das Konjunkturprogramm II aufgenommen wurden, umgehend einzeln zukommen und über das weitere Vorgehen informieren.
Die Antragsteller erhalten Informationen, welche Antragsunterlagen für die Erteilung des Bewilligungsbescheides oder der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn benötigt werden. Einzelne Hinweise hierzu finden sich auch auf unserer Internetseite.

Die endgültigen Fördersummen für die einzelnen Projekte werden sich erst nach den durch die Antragsteller vorzunehmenden Ausschreibungen und Detailplanungen ergeben.