Fremdsprachen-Zertifikat der beruflichen Schulen

Das KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Englisch in der beruflichen Bildung

Mit Beschluss vom 20.11.1998 hatte die Kultusministerkonferenz die "Rahmenvereinbarungen über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung" verabschiedet. Seitdem die Kultusministerkonferenz diese Prüfung zum Fremdsprachenzertifikat in den beruflichen Schulen eingeführt hat, können Schülerinnen und Schüler ihre Fremdsprachenkenntnisse in einer für den zukünftigen Arbeitgeber aussagekräftigen Form bescheinigen lassen.

Das Fremdsprachenzertifikat ist aber nicht nur in Deutschland einheitlich sondern hält sich "quasi als Gütesiegel" an einen europaweit anerkannten Qualitätsstandard. Die Leistungsfeststellung erfolgt durch eine Prüfung an einer beruflichen Schule und ist unabhängig von der Benotung der Fremdsprachenkenntnisse in der Schule.

Wozu dient es?
Als europaweit anerkannter Nachweis über berufsbezogene Fremdsprachenkompetenzen

Wer kann es erhalten?
Schülerinnen und Schüler, die eine Berufs- Berufsfach- oder Wirtschaftsschule besuchen.

Wie bekomme ich es?
Durch eine freiwillige Prüfung in einer gewählten Niveaustufe

Was beinhaltet es?
Einen Nachweis der Fähigkeiten in vier Kompetenzbereichen.
Sehen Sie sich auf den folgenden Seiten um! Sie werden erfahren, welche Niveaustufen und welche Aufgabentypen es gibt, welche beruflichen Schulen Niederbayerns mitmachen.
Außerdem finden Sie Ansprechpartner für Fragen und Beratung.

Die Zertifikatsprüfung Englisch ist eine sehr gute Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation an einer Berufsschule, Berufsfachschule oder Wirtschaftsschule zu erwerben.

Nutzen Sie dieses Angebot! Machen Sie mit beim KMK-Englisch-Zertifikat in der beruflichen Bildung!

Organisation und Durchführung

Besonderheiten des KMK-Zertifikats

Wie bereits erwähnt, ist der direkte Berufsbezug das Besondere am KMK-Zertifikat. Sie als Schüler bzw. Auszubildender haben die Möglichkeit an einer maßgeschneiderten Prüfung teilzunehmen und ein berufsspezifisches Zertifikat zu erwerben.

Für die Gestaltung der Aufgabensätze werden vier Berufsbereiche unterschieden, die wiederum in verschiedene Niveaustufen unterteilt sind:

Die Zertifikatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide müssen unabhängig voneinander bestanden werden, um das Zertifikat zu erwerben.

Folgende Prüfungen können angeboten werden:

Berufsbereich: Gewerblich-technische Berufe Niveaustufen
Metall-, Elektro- und andere gewerblich oder technisch orientierte
Bauberufe
Stufe I
Elektroberufe
(z.B. Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Informationselektroniker für Geräte- und Systemtechnik, Elektroanlagenmonteure)
Stufe II
Metallberufe
(z.B. Anlagen-, Feinwerk-, Industrie-, Zerspanungs- und Werkzeugmechaniker, Metallbauer)
Stufe II
Mechatroniker Stufe II
Bauberufe
(z. B. Bauzeichner)
Stufe II
Medienberufe (technisch)
(z. B. Mediengestalter Digital- und Print)
Stufe II
IT-Berufe
(z. B. IT-System-Elektroniker, Fachinformatiker)
Stufe II und III
Technische Zeichner Stufe II
Berufsbereich: Kaufmännische und verwaltende Berufe Niveaustufen
Büroberufe und kaufmännische Dienstleistungsberufe Stufe I
Büroberufe
(z.B. Bürokaufleute, Kaufleute für Bürokommunikation, Verwaltungsberufe)
Stufe II
Handelsberufe
(z. B. Kaufleute im Einzelhandel, Kaufleute im Groß- und Außenhandel)
Stufe II
Industriekaufleute Stufe II und III
Geld- und Kreditwirtschaft
(z. B. Bankkaufleute, Kaufleute für Versicherungen und Finanzen)
Stufe II
Rechtsberufe
(z.B. Fachangestellte aus den Bereichen "Recht, Notar, Patent", Steuerfachangestellte)
Stufe II
Medienberufe (kaufmännisch)
(z.B. Medienkaufleute für Digital und Print, Kaufleute für Marketingkommunikation)
Stufe II
IT-Berufe
(z. B. IT-Systemkaufleute, Informatikkaufleute)
Stufe II und III
Berufsbereich: Gastgewerbliche Berufe Niveaustufen
z.B. Köche, Hotelfachleute, Restaurantfachleute, Hotelkaufleute, Fachmann/-frau für Systemgastronomie Stufe I und II
Berufsbereich: Gesundheitsberufe Niveaustufen
z.B. Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Stufe I

Prüfungsdauer und -struktur

Die Prüfung für das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung umfasst insgesamt vier Aufgaben in zwei Prüfungsteilen, nämlich einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Im schriftlichen Teil werden die Bereiche Rezeption, Produktion und Mediation abgeprüft (Erläuterungen siehe bei Aufgabenstellung). Die Dauer der schriftlichen Prüfung hängt von der Niveaustufe ab:

In der mündlichen Prüfung geht es um den Kompetenzbereich Interaktion. Die Prüfung ist eine Gruppenprüfung bei der jeweils zwei Schüler gleichzeitig geprüft werden, die miteinander mündlich agieren. Auch hier richtet sich die Dauer nach den Niveaus:

Eine Verdoppelung der Prüfzeit für Zweierprüfungen wird nicht für notwendig gehalten, da auch in den Phasen der Aktivität eines der Kandidaten der jeweilige Partner zuhören und mitdenken muss, womit die Fähigkeit der Rezeption bewiesen wird.

Aufgabenstellung

Die Aufgaben für die schriftliche oder die mündliche Prüfung im Rahmen des KMK-Fremdsprachenzertifikats werden nach folgenden zwei Hauptkriterien erstellt:





Die Aufgaben im Einzelnen:

Rezeption

Der Prüfungssatz muss eine Aufgabe zum Hör- oder Hör-Seh-Verstehen beinhalten; es wird also ein Tonträger oder ein Video eingesetzt. Die Ergebnisse müssen in Form eines beruflich relevanten Formulars, in Note-Taking, Note-Making oder im Schreiben eines Protokolls erfolgen. Summaries eines beobachteten Gespräches oder ähnliches kommen nicht in Frage.
Zusätzlich können auch Leseverstehensaufgaben mit beruflich relevanten Dokumentationsformen verwendet werden.

Produktion

In diesem Kompetenzbereich sollten Aufgaben erledigt werden, die zu längeren, beruflich relevanten Texten führen. Geschäftskorrespondenz, Broschüren, Werbebriefe, Berichte usw. kommen in Frage. Als Informationsquelle können Texte, Grafiken oder Schaubilder und ähnliches dienen. Auf Stufe 1 (Waystage) sind auch Formulare zulässig, die ausgefüllt werden müssen.

Mediation

Das Besondere an der Mediation ist die Situation, in der sie erfolgt. Es handelt sich grundsätzlich um eine Aufgabe, in der ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einer Firma einem oder einer anderen (Kollege/in, Vorgesetzte/r, Kunde/in, Verkäufer/in) einen Sachverhalt vermittelt, den diese/r nicht versteht, weil er in der "falschen" Sprache verfasst ist.
Mediation in der schriftlichen Prüfung ist natürlich ohne Produktionsanteil nicht zu leisten, aber die Beurteilung muss sich auf die mediativen Bestandteile konzentrieren.

Interaktion

Interaktionsvermögen wird in der mündlichen Prüfung beurteilt. Diese findet in der Regel als Partnerprüfung statt und sollte aus mindestens 2 Teilen bestehen:
Zunächst stellen sich die beiden Kandidaten jeweils vor, nennen Ziele ihrer Laufbahn, Motive für ihre Berufswahl, beurteilen die Ausbildung, die Schule u. ä. Anschließend werden die beiden mit Hilfe von Rollenkarten in eine Situation geleitet, in der sie eine beruflich relevante Gegebenheit gestalten.
Auf Threshold- oder Vantage-Level ist auch eine kurze - ggf. vorbereitete - Präsentation als Bestandteil der Interaktionsprüfung denkbar.

Niveaustufen und Kompetenzbereiche

Waystage (A 2) = Niveaustufe I

Rezeption

Der Prüfling kann einfach strukturierte berufstypische Texte sowie klar, dialektfrei und langsam gesprochene Mitteilungen nach ggf. wiederholtem Lesen bzw. Hören und unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z.B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auf Einzelinformationen hin auswerten.

Produktion

Der Prüfling kann Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch mit sprachlichen Mängeln) zu übermitteln.

Mediation

Der Prüfling kann einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben.

Interaktion

Der Prüfling kann einfache berufsrelevante Gesprächssituationen unter Mithilfe des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist dabei sensibilisiert für landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt. Er kann auf schriftliche Standardmitteilungen mit einfachen sprachlichen Mitteln reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch stark von der Muttersprache geprägt sein.

Threshold (B 1) = Niveaustufe II

Rezeption

Der Prüfling kann berufstypische Texte sowie klar und in natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach ggf. wiederholtem Lesen bzw. Hören und unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z.B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auf Einzelinformationen hin auswerten.

Produktion

Der Prüfling kann berufstypische schriftliche und mündliche Mitteilungen unter Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden dabei trotz erkennbar eingeschränktem Wortschatz und struktureller Mängel verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben.

Mediation

Der Prüfling kann einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern nur auf inhaltliche Übereinstimmung an.

Interaktion

Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede in der Berufs- und Arbeitswelt zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.

Vantage (B 2) = Niveaustufe III

Rezeption

Der Prüfling kann sprachlich anspruchsvollere berufstypische Texte sowie unter Umständen auch dialektgefärbte Mitteilungen ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z.B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auswerten.

Produktion

Der Prüfling kann berufstypische Schriftstücke und komplexe mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturiert und orthographisch korrekt verfassen bzw. formulieren.

Mediation

Der Prüfling kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden.

Interaktion

Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren und verfügt über ein angemessenes Ausdrucksvermögen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache noch erkennbar.

Teilnehmerschulen

In Niederbayern beteiligen sich folgende beruflichen Schulen:

Schule Schuljahr 2008/2009* Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011
Teilnehmer Bestanden Teilnehmer Bestanden Teilnehmer Bestanden
Staatliche Berufsschule I Deggendorf 70 56 38 37 24 18
Staatliche Berufsschule II Deggendorf 16 16 37 34 11 11
Staatliche Berufsschule Dingolfing 17 17 10 10 2 2
Staatliche Berufsschule Kelheim 27 25 12 12 7 7
Staatliche Berufsschule I Landshut 119 119 153 146 148 148
Staatliche Berufsschule II Landshut 102 102 88 87 86 86
Staatliche Berufsschule I Passau 16 16 11 9 38 35
Staatliche Berufsschule II Passau 59 58 26 26 39 39
Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen 95 80 90 73 107 97
Staatliche Berufsschule Regen 29 25 29 23 41 34
Staatliche Berufsschule I Straubing 26 23 16 15 34 32
Staatliche Berufsschule II Straubing 87 85 36 35 43 40
Staatliche Berufsschule Waldkirchen 29 29 27 27 41 37
Staatl. Berufsfachschule für Maschinenbau Landshut 24 22 21 21 31 31
Berufsfachschule für IT-Berufe des Landkreises Deggendorf 43 43 47 47 41 41
Private Berufsfachschule für IT-Berufe der BAP Passau 13 12 18 16 13 12
Staatl. Wirtschaftsschule Deggendorf 55 45  28 26 46 34
Staatl. Wirtschaftsschule Passau 24 23 23 23 13 13
Private Wirtschaftsschule Pindl Passau (erstmals 2009/2010) - - 22 17 12 11
Private Wirtschaftsschule Seligenthal Landshut
(erstmals 2010/2011)
- - - - 19 17
Private Wirtschaftsschule Pindl Straubing (erstmals 2010/2011) - - - - 7 7
Gesamt: 851 796 732 684 803 752

* Prüfungsgebühr
Seit dem Schuljahr 2007/2008 muss jede Schülerin/jeder Schüler, die/der an der Zertifikationsprüfung teilnehmen will, zur Deckung der Kosten bei der Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro entrichten. In besonderen Fällen ist auf Antrag eine Befreiung von dieser Gebühr aus bestimmten sozialen Gründen möglich.

Private und kommunale berufliche Schulen können die Gebührenregelung der staatlichen beruflichen Schulen ebenso anwenden.

KMK-Zertifikat auch für Schülerinnen und Schüler von Wirtschaftsschulen

Um die Chancen der Wirtschaftsschülerinnen und Schüler auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern, haben interessierte Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe der drei- und vierstufigen bzw. der 10.Jahrgangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule seit dem Schuljahr 2008/2009 die Möglichkeit, freiwillig an der KMK-Zertifikatsprüfung Englisch für "Büroberufe und kaufmännische Dienstleistungsberufe" der Stufe I (Waystage) teilzunehmen.

Die Teilnahmegebühr beträgt wie bei den Schülern der Berufs- und Berufsfachschulen 30,00 Euro. Auf Antrag ist eine Befreiung von dieser Gebühr möglich, wenn bestimmte soziale Gründe vorliegen.

Ansprechpartner für das KMK-Fremdsprachenzertifikat an der
Regierung von Niederbayern

Josef Liebig
Ltd. Regierungsschuldirektor

Tel.: 08 71 / 8 08 - 15 18
Fax: 08 71 / 8 08 - 15 99

E-Mail: josef.liebig@reg-nb.bayern.de