Mit Beschluss vom 20.11.1998 hatte die
Kultusministerkonferenz die "Rahmenvereinbarungen über die Zertifizierung von
Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung" verabschiedet. Seitdem
die Kultusministerkonferenz diese Prüfung zum Fremdsprachenzertifikat in den
beruflichen Schulen eingeführt hat, können Schülerinnen und Schüler ihre
Fremdsprachenkenntnisse in einer für den zukünftigen Arbeitgeber aussagekräftigen
Form bescheinigen lassen.
Das Fremdsprachenzertifikat ist aber nicht nur in
Deutschland einheitlich sondern hält sich "quasi als Gütesiegel" an
einen europaweit anerkannten Qualitätsstandard. Die Leistungsfeststellung
erfolgt durch eine Prüfung an einer beruflichen Schule und ist unabhängig von
der Benotung der Fremdsprachenkenntnisse in der Schule.
Wozu
dient es?
Als europaweit anerkannter Nachweis über berufsbezogene
Fremdsprachenkompetenzen
Wer kann es erhalten?
Schülerinnen und Schüler, die eine Berufs- Berufsfach- oder
Wirtschaftsschule besuchen.
Wie bekomme ich es?
Durch eine freiwillige Prüfung in einer gewählten Niveaustufe
Was beinhaltet es?
Einen Nachweis der Fähigkeiten in vier Kompetenzbereichen.
Sehen Sie sich auf den folgenden Seiten um! Sie
werden erfahren, welche Niveaustufen und welche Aufgabentypen es gibt,
welche beruflichen Schulen Niederbayerns mitmachen.
Außerdem finden Sie Ansprechpartner für Fragen und
Beratung.
Die Zertifikatsprüfung Englisch ist eine sehr gute Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation an einer Berufsschule, Berufsfachschule oder Wirtschaftsschule zu erwerben.
Nutzen Sie dieses Angebot! Machen Sie mit beim KMK-Englisch-Zertifikat in der beruflichen Bildung!
Wie bereits erwähnt, ist der direkte Berufsbezug das Besondere am KMK-Zertifikat. Sie als Schüler bzw. Auszubildender haben die Möglichkeit an einer maßgeschneiderten Prüfung teilzunehmen und ein berufsspezifisches Zertifikat zu erwerben.
Für die Gestaltung der Aufgabensätze werden vier Berufsbereiche unterschieden, die wiederum in verschiedene Niveaustufen unterteilt sind:
Die Zertifikatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide müssen unabhängig voneinander bestanden werden, um das Zertifikat zu erwerben.
Folgende Prüfungen können angeboten werden:
| Berufsbereich: Gewerblich-technische Berufe | Niveaustufen |
|---|---|
| Metall-, Elektro- und andere gewerblich oder
technisch orientierte Bauberufe |
Stufe I |
| Elektroberufe (z.B. Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Informationselektroniker für Geräte- und Systemtechnik, Elektroanlagenmonteure) |
Stufe II |
| Metallberufe (z.B. Anlagen-, Feinwerk-, Industrie-, Zerspanungs- und Werkzeugmechaniker, Metallbauer) |
Stufe II |
| Mechatroniker | Stufe II |
| Bauberufe (z. B. Bauzeichner) |
Stufe II |
| Medienberufe (technisch) (z. B. Mediengestalter Digital- und Print) |
Stufe II |
| IT-Berufe (z. B. IT-System-Elektroniker, Fachinformatiker) |
Stufe II und III |
| Technische Zeichner | Stufe II |
| Berufsbereich: Kaufmännische und verwaltende Berufe | Niveaustufen |
|---|---|
| Büroberufe und kaufmännische Dienstleistungsberufe | Stufe I |
| Büroberufe (z.B. Bürokaufleute, Kaufleute für Bürokommunikation, Verwaltungsberufe) |
Stufe II |
| Handelsberufe (z. B. Kaufleute im Einzelhandel, Kaufleute im Groß- und Außenhandel) |
Stufe II |
| Industriekaufleute | Stufe II und III |
| Geld- und Kreditwirtschaft (z. B. Bankkaufleute, Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) |
Stufe II |
| Rechtsberufe (z.B. Fachangestellte aus den Bereichen "Recht, Notar, Patent", Steuerfachangestellte) |
Stufe II |
| Medienberufe (kaufmännisch) (z.B. Medienkaufleute für Digital und Print, Kaufleute für Marketingkommunikation) |
Stufe II |
| IT-Berufe (z. B. IT-Systemkaufleute, Informatikkaufleute) |
Stufe II und III |
| Berufsbereich: Gastgewerbliche Berufe | Niveaustufen |
|---|---|
| z.B. Köche, Hotelfachleute, Restaurantfachleute, Hotelkaufleute, Fachmann/-frau für Systemgastronomie | Stufe I und II |
| Berufsbereich: Gesundheitsberufe | Niveaustufen |
|---|---|
| z.B. Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte | Stufe I |
Die Prüfung für das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung umfasst insgesamt vier Aufgaben in zwei Prüfungsteilen, nämlich einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Im schriftlichen Teil werden die Bereiche Rezeption, Produktion und Mediation abgeprüft (Erläuterungen siehe bei Aufgabenstellung). Die Dauer der schriftlichen Prüfung hängt von der Niveaustufe ab:
In der mündlichen Prüfung geht es um den Kompetenzbereich Interaktion. Die Prüfung ist eine Gruppenprüfung bei der jeweils zwei Schüler gleichzeitig geprüft werden, die miteinander mündlich agieren. Auch hier richtet sich die Dauer nach den Niveaus:
Eine Verdoppelung der Prüfzeit für Zweierprüfungen wird nicht für notwendig gehalten, da auch in den Phasen der Aktivität eines der Kandidaten der jeweilige Partner zuhören und mitdenken muss, womit die Fähigkeit der Rezeption bewiesen wird.
Die Aufgaben für die schriftliche oder die mündliche Prüfung im Rahmen des KMK-Fremdsprachenzertifikats werden nach folgenden zwei Hauptkriterien erstellt:

Die Aufgaben im Einzelnen:
Der Prüfungssatz muss eine Aufgabe zum Hör- oder Hör-Seh-Verstehen beinhalten; es wird also ein
Tonträger oder ein Video eingesetzt. Die Ergebnisse müssen in Form eines
beruflich relevanten Formulars, in Note-Taking, Note-Making
oder im Schreiben eines Protokolls erfolgen. Summaries eines beobachteten Gespräches oder ähnliches kommen
nicht in Frage.
Zusätzlich können auch Leseverstehensaufgaben mit beruflich relevanten
Dokumentationsformen verwendet werden.
In diesem Kompetenzbereich sollten Aufgaben erledigt werden, die zu längeren, beruflich relevanten Texten führen. Geschäftskorrespondenz, Broschüren, Werbebriefe, Berichte usw. kommen in Frage. Als Informationsquelle können Texte, Grafiken oder Schaubilder und ähnliches dienen. Auf Stufe 1 (Waystage) sind auch Formulare zulässig, die ausgefüllt werden müssen.
Das Besondere an der Mediation ist die Situation, in der sie erfolgt. Es handelt
sich grundsätzlich um eine Aufgabe, in der ein Mitarbeiter oder eine
Mitarbeiterin einer Firma einem oder einer anderen (Kollege/in, Vorgesetzte/r,
Kunde/in, Verkäufer/in) einen Sachverhalt vermittelt, den diese/r nicht
versteht, weil er in der "falschen" Sprache verfasst ist.
Mediation in der schriftlichen Prüfung ist natürlich ohne Produktionsanteil
nicht zu leisten, aber die Beurteilung muss sich auf die mediativen Bestandteile
konzentrieren.
Interaktionsvermögen wird in der mündlichen Prüfung beurteilt. Diese findet
in der Regel als Partnerprüfung statt und sollte aus mindestens 2 Teilen
bestehen:
Zunächst stellen sich die beiden Kandidaten jeweils vor, nennen Ziele ihrer
Laufbahn, Motive für ihre Berufswahl, beurteilen die Ausbildung, die Schule u. ä.
Anschließend werden die beiden mit Hilfe von Rollenkarten in eine Situation
geleitet, in der sie eine beruflich relevante Gegebenheit gestalten.
Auf Threshold- oder Vantage-Level ist auch eine kurze - ggf. vorbereitete - Präsentation
als Bestandteil der Interaktionsprüfung denkbar.

Der Prüfling kann einfach strukturierte berufstypische Texte sowie klar, dialektfrei und langsam gesprochene Mitteilungen nach ggf. wiederholtem Lesen bzw. Hören und unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z.B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auf Einzelinformationen hin auswerten.
Der Prüfling kann Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch mit sprachlichen Mängeln) zu übermitteln.
Der Prüfling kann einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben.
Der Prüfling kann einfache berufsrelevante Gesprächssituationen unter Mithilfe des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist dabei sensibilisiert für landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt. Er kann auf schriftliche Standardmitteilungen mit einfachen sprachlichen Mitteln reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch stark von der Muttersprache geprägt sein.
Der Prüfling kann berufstypische Texte sowie klar und in natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach ggf. wiederholtem Lesen bzw. Hören und unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z.B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auf Einzelinformationen hin auswerten.
Der Prüfling kann berufstypische schriftliche und mündliche Mitteilungen unter Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden dabei trotz erkennbar eingeschränktem Wortschatz und struktureller Mängel verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben.
Der Prüfling kann einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern nur auf inhaltliche Übereinstimmung an.
Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede in der Berufs- und Arbeitswelt zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein.
Der Prüfling kann sprachlich anspruchsvollere berufstypische Texte sowie unter Umständen auch dialektgefärbte Mitteilungen ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z.B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) auswerten.
Der Prüfling kann berufstypische Schriftstücke und komplexe mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturiert und orthographisch korrekt verfassen bzw. formulieren.
Der Prüfling kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Er kann leichte Formen des Dolmetschens und Übersetzens anwenden.
Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt zu berücksichtigen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren und verfügt über ein angemessenes Ausdrucksvermögen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache noch erkennbar.
In Niederbayern beteiligen sich folgende beruflichen Schulen:
| Schule | Schuljahr 2008/2009* | Schuljahr 2009/2010 | Schuljahr 2010/2011 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilnehmer | Bestanden | Teilnehmer | Bestanden | Teilnehmer | Bestanden | |
| Staatliche Berufsschule I Deggendorf | 70 | 56 | 38 | 37 | 24 | 18 |
| Staatliche Berufsschule II Deggendorf | 16 | 16 | 37 | 34 | 11 | 11 |
| Staatliche Berufsschule Dingolfing | 17 | 17 | 10 | 10 | 2 | 2 |
| Staatliche Berufsschule Kelheim | 27 | 25 | 12 | 12 | 7 | 7 |
| Staatliche Berufsschule I Landshut | 119 | 119 | 153 | 146 | 148 | 148 |
| Staatliche Berufsschule II Landshut | 102 | 102 | 88 | 87 | 86 | 86 |
| Staatliche Berufsschule I Passau | 16 | 16 | 11 | 9 | 38 | 35 |
| Staatliche Berufsschule II Passau | 59 | 58 | 26 | 26 | 39 | 39 |
| Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen | 95 | 80 | 90 | 73 | 107 | 97 |
| Staatliche Berufsschule Regen | 29 | 25 | 29 | 23 | 41 | 34 |
| Staatliche Berufsschule I Straubing | 26 | 23 | 16 | 15 | 34 | 32 |
| Staatliche Berufsschule II Straubing | 87 | 85 | 36 | 35 | 43 | 40 |
| Staatliche Berufsschule Waldkirchen | 29 | 29 | 27 | 27 | 41 | 37 |
| Staatl. Berufsfachschule für Maschinenbau Landshut | 24 | 22 | 21 | 21 | 31 | 31 |
| Berufsfachschule für IT-Berufe des Landkreises Deggendorf | 43 | 43 | 47 | 47 | 41 | 41 |
| Private Berufsfachschule für IT-Berufe der BAP Passau | 13 | 12 | 18 | 16 | 13 | 12 |
| Staatl. Wirtschaftsschule Deggendorf | 55 | 45 | 28 | 26 | 46 | 34 |
| Staatl. Wirtschaftsschule Passau | 24 | 23 | 23 | 23 | 13 | 13 |
| Private Wirtschaftsschule Pindl Passau (erstmals 2009/2010) | - | - | 22 | 17 | 12 | 11 |
| Private Wirtschaftsschule
Seligenthal Landshut (erstmals 2010/2011) |
- | - | - | - | 19 | 17 |
| Private Wirtschaftsschule Pindl Straubing (erstmals 2010/2011) | - | - | - | - | 7 | 7 |
| Gesamt: | 851 | 796 | 732 | 684 | 803 | 752 |
* Prüfungsgebühr
Seit dem Schuljahr 2007/2008 muss jede
Schülerin/jeder Schüler, die/der an der Zertifikationsprüfung teilnehmen
will, zur Deckung der Kosten bei der Anmeldung eine Gebühr in Höhe von
30,00 Euro entrichten. In besonderen Fällen ist auf Antrag eine Befreiung
von dieser Gebühr aus bestimmten sozialen Gründen möglich.
Private und kommunale berufliche Schulen können die Gebührenregelung der staatlichen beruflichen Schulen ebenso anwenden.
Um die Chancen der Wirtschaftsschülerinnen und Schüler auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern, haben interessierte Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe der drei- und vierstufigen bzw. der 10.Jahrgangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule seit dem Schuljahr 2008/2009 die Möglichkeit, freiwillig an der KMK-Zertifikatsprüfung Englisch für "Büroberufe und kaufmännische Dienstleistungsberufe" der Stufe I (Waystage) teilzunehmen.
Die Teilnahmegebühr beträgt wie bei den Schülern der Berufs- und Berufsfachschulen 30,00 Euro. Auf Antrag ist eine Befreiung von dieser Gebühr möglich, wenn bestimmte soziale Gründe vorliegen.
Josef Liebig
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Tel.: 08 71 / 8 08 - 15 18
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