Brückenangebote der Berufsschule für Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz im Schuljahr 2008/09

Berufsvorbereitungsjahr kooperativ
(BVJ/k)
- Dauer: Ein Schuljahr
- Organisation: 2,5 Tage Berufsschule und 2,5 Tage
bei einem Kooperationspartner (Maßnahmeträger, wie Kolping, BFZ, VHS o.
ä.)
- Plätze: 3.000 Schüler
- Außer einer Vorgabe für den allgemein bildenden
Unterricht wird eine Stundentafel nicht vorgeschrieben (ähnlich BVJ)
- Ziel: Berufsvorbereitung
- Einrichtung: In Absprache mit den Regierungen, auf
Grundlage der Zahlen der Arbeitsverwaltung
- Hinweis: Diese Form entspricht organisatorisch und
inhaltlich den bisherigen ESF-geförderten BVJ/k-Klassen, die Finanzierung
des Maßnahmeträgers geschieht ab kommendem Schuljahr aus Landesmitteln.
Berufsintegrationsjahr kooperativ (BIJ)
mit ESF-Förderung
- Dauer: Ein Schuljahr
- Organisation: 2,5 Tage Berufsschule und 2,5 Tage bei einem
Kooperationspartner (Maßnahmeträger, wie Kolping, BFZ o. ä.)
- Für die Stundentafel gelten die Regelungen wie beim BVJ/k,
zusätzlich sind 8 h Sprachförderung vorgeschrieben (z. B. 4 h Schule, 4
h Maßnahmeträger)
- Plätze: ca. 1.000 Schüler
- Ziel: Berufsvorbereitung mit Sprachförderung
- Arbeitstitel: „Berufsintegrationsjahr“, um eine nötige Abgrenzung zu
den Angeboten zu machen, die aus Landesmitteln bezahlt werden (Vorgabe
des ESF).
Berufsvorbereitungsjahr schulisch
(BVJ/s)
- Dauer: Ein Schuljahr
- Organisation: 5 Tage Berufsschule
- Plätze: N.N. Schüler
- Ziel: Berufsvorbereitung
Hinweis: Die bevorzugte Form ist das kooperative BVJ. Nur dort, wo dies
nicht zustande kommt, sollen schulische BVJ eingerichtet werden.
Berufseinstiegsjahr (BEJ)
- Dauer: Schulischer Teil - Ein Schuljahr; Teil beim Maßnahmeträger - ca.
8 Monate (Beginn der Praxisphase nach den Herbstferien)
- Organisation: 2,5 Tage Berufsschule und 2,5 Tage bei einem
Kooperationspartner (auch Betriebe können als Kooperationspartner
auftreten)
- Plätze: 3.000 Schüler
- Ziel: Berufsfeldweite Grundbildung / erstes Ausbildungsjahr (ohne
Anrechnungsverpflichtung)
- Einrichtung: In Absprache mit den Regierungen und den zuständigen
Stellen. Letztere entscheiden gemeinsam mit den Schulen über die
angebotene Fachrichtung. Als Planungsgrundlage dienen die Zahlen der
Arbeitsverwaltung.
Klassen für Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz (JoA-Klassen)
- Dauer und Organisation wie bisher
- Für berufsschulpflichtige Schüler, die in Maßnahmen der
Arbeitsverwaltung (BvB) unterkommen
- Für berufsschulpflichtige Schüler, die kein Interesse an einer
Ausbildung haben (mithelfende Familienangehörige, Unwillige)
- Für Schulen, die nicht alle JoA innerhalb der kooperativen Angebote
versorgen können.
Hinweis: Die bevorzugte Form ist das kooperative BVJ. Nur dort, wo dies
nicht zustande kommt, sollen schulische BVJ eingerichtet werden.
Ergänzende Hinweise
Angebote der Arbeitsagenturen
Die Angebote
wurden unter der Annahme gestaltet, dass die Agenturen ihre Maßnahmen wie
bisher aufrechterhalten.
Organisation an der Schule
Die Schulen
entscheiden selbst in Absprache mit den Maßnahmeträgern über die zeitliche
Organisation (z. B. eine Woche Schule, eine Woche Maßnahmeträger). Für alle
kooperativen Klassen gilt dabei derselbe zeitliche Bedarf (18 h + 4 h
Teilung). Im BEJ tritt der Maßnahmeträger erst nach Allerheiligen auf
(Grund: reduzierte Fördermittel gegenüber dem BVJ/k), der schulische Teil
wird aber für das ganze Schuljahr eingebracht. Deshalb kann ein BEJ bereits
im September beginnen. Aus dem Blickwinkel der Unterrichtsorganisation
können die neuen kooperativen Maßnahmen der Berufsvorbereitung deshalb als
ein System betrachtet werden.
Maßnahmeträger
Aufgaben:
Der
Maßnahmeträger ist für die praktische Unterweisung verantwortlich und
kümmert sich um die Vermittlung in Betriebspraktika (Teil der
Leistungsbeschreibung). Bei den Klassen des BVJ/k sorgt er sich darüber
hinaus um die sozialpädagogische Betreuung.
Ausschreibung:
Die
Leistungen für Maßnahmeträger müssen ausgeschrieben werden. Da der
tatsächliche Bedarf allerdings erst gegen Ende des alten bzw. Beginn des
neuen Schuljahres feststeht, kann eine Ausschreibung erst spät erfolgen.
Fahrtkosten
Bei den kooperativen Angeboten
handelt es sich um vollschulische Maßnahmen; Fahrtkosten der Schüler werden
deshalb erstattet.
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