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Stand:
22. April 2008 |
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Aktuelles |
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Termine
Bitte beachten Sie, dass Förderanträge für Fördermittel Praxis an
Hauptschulen TG 55 bis spätestens 15. April auf dem Dienstweg bei
der Regierung von Niederbayern einzureichen waren.
Hinweis:
Die von den Schulen termingerecht eingereichten Anträge wurden von
der Regierung geprüft und alle genehmigt. Die Schulen wurden auf dem
Dienstweg informiert. Die Vielzahl der geplanten Projekte hat in
diesem Schuljahr einen Höchststand erreicht. Bitte haben Sie
Verständnis, dass nicht termingerecht eingereichte Anträge nicht
mehr berücksichtigt werden können.
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Vertiefte Berufsorientierung
Die Hauptschulinitiative entwickelt die Hauptschule zu einer
Schule nahe am Beruf weiter. Um die Verstärkung des Berufs- und
Praxisbezugs von Schulleben und Unterricht der Hauptschule und die
berufsorientierenden Bereiche Technik, Wirtschaft und Soziales zu
unterstützen, ist eine Kooperation mit externen Partnern
unabdingbar. Neben den der Regierung zur Verfügung gestellten Fördermittel im
Rahmen von Praxis an Hauptschulen für das Haushaltsjahr 2008 werden weitere Mittel zur außerhalb von TG 55 zur
Kofinanzierung der vertieften Berufsorientierung
zugewiesen. Die unten genannten Ansprechpartner informieren Sie
darüber gerne.
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Aktuell: Aus der Praxis für die Praxis: Vertiefte
Berufsorientierung im Schulamtsbezirk Rottal-Inn
Es ist erfreulich, dass das Konzept zur Vertieften
Berufsorientierung im Landkreis Rottal-Inn vom Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus als Modellprojekt
ausgezeichnet wurde. Auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes
plant das Staatliche Schulamt Rottal-Inn ein Modellprojekt zur
Stärkung der Ausbildungsreife und des Praxisbezugs durch eine
intensivierte Zusammenarbeit der Schule mit Betrieben sowie die
Übertragbarkeit des Vorhabens auf andere Schulamtsbezirke.
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Wofür erhalten Schulen das Geld? |
Seit dem Jahr 2000 stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich Mittel für Praxis an
Hauptschulen und Hauptschulen an sozialen Brennpunkten zur Verfügung.
Damit sind
Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal, z.B. Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche
Fachlehrer zu vergüten. Zusammen mit einer Lehrkraft sollen die Schüler im Rahmen eines berufsrelevanten Projektes durch diese Fachkräfte
so angeleitet werden, dass ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung entsteht. Dadurch soll ein Bezug zur Arbeits- und Berufswelt
erreicht werden.
Folgende Einsatzfelder sind denkbar:
Praxistag der Praxisklasse (P-Klasse)
Werkstattpraxis des Praxiskurses (P-Kurs), also z.B. eine
zusätzliche und freiwillige AG aus Schülern von Regelklassen
Außerschulische Experten, die in Kooperation mit der Lehrkraft i.S.
der "Praxis an Hauptschulen" lehrend tätig sind
Die Bandbreite
der förderfähigen Projekte ist breit gespannt.
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Was ist zu beachten? |
Die
Mittelzuweisungen beziehen sich immer auf ein Haushaltsjahr, nicht auf ein Schuljahr
Nur Vergütungen für außerschulisches Personal (einschl. Reisekosten)
sind förderfähig
Materialkosten für das Projekt sind anderweitig zu finanzieren (z.B.
Sachaufwandsträger, Sponsor, …)
Für Praxisklassen ist vorrangig die Förderung über den Europäischen
Sozialfond zu prüfen
Nicht
berücksichtigt werden können Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der
Schülerpersönlichkeit zu bewirken (z.B. Sucht-/Gewaltprävention, Mediatorenausbildung, …)
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Aktuell: Vertiefte
Berufsorientierung nach § 33 SGB II und Fördermittel aus Praxis an
Hauptschulen |
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Die Bundesagentur für Arbeit baut auch im Jahr
2008 die „vertiefte Berufsorientierung“ weiter aus.
Sie stellt gemäß der §§ 33 und 421q SGB III in den Jahren 2008 -
2010, wie bereits im Jahr 2007, finanzielle Mittel für die Maßnahmen
zur vertieften Berufsorientierung (vBO) zur Verfügung, um Projekte
von von Schulen in Kooperation mit den Arbeitsagenturen und ggf.
weiteren Partnern zu ermöglichen.
Hierbei hat der Grundsatz der inhaltlichen und finanziellen
Zusätzlichkeit der Kofinanzierung nach KMS Nr. IV.2-5 S7305.15-4.117
835 vom 02.11.2007 weiterhin Bestand, ist jedoch auch durch das
Einbringen zusätzlicher Personal- und Sachleistungen möglich. Dies
bedeutet, dass diese Fördermittel „Praxis an Hauptschulen“ ebenfalls
zur Kofinanzierung anerkannt werden.
Folgende Elemente können wesentliche Bausteine einer Maßnahme der
Vertieften Berufsorientierung sein:
- Umfassende Informationen zu Berufen / Berufsfeldern
- Strategien zu Berufswahl und Entscheidungsfindung
- Interessenserkundungen
- Vertiefte Eignungsfeststellung durch Einsatz
von Kompetenzfeststellungsverfahren
- Fachpraktische Erfahrungen durch Einbindung
des Lernortes Betrieb / Betriebliche Praktika
- Reflexion von Eignung, Neigung und
Fähigkeiten zur Verbesserung der Selbsteinschätzung
- Realisierungsstrategien
- Sozialpädagogische Begleitung und
Unterstützung
Nicht förderfähig sind weiterhin:
- Coaching von Einzelpersonen
- Koordinierungsaktivitäten
- Reines Bewerbungstraining
- Vermittlung beruflicher Qualifikationen
- Sprachförderung
Mit Stand 15. April 2008 wurden in ganz Bayern
geplante Projekte im Gesamtumfang von 4,41 Mio. € gemeldet. Davon
war die Kofinanzierung bei Maßnahmen in der Höhe von 2,56 Mio. €
bereits gesichert. Es ist davon auszugehen, dass die Kofinanzierung
einer großen Anzahl an Projekten, die damals noch nicht gesichert
war, mittlerweile gesichert ist.
Eine Bewertung der durchgeführten Maßnahmen zur
vBO durch Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Partner der
Wirtschaft und der Arbeitsagenturen hat einen nachhaltigen Erfolg
der vielfältigen Projekte deutlich unterstrichen. Aufgrund der
großen Bandbreite der Projekte (Ziele, Inhalte, Planung,
Durchführung, Finanzierung) und der notwendigen individuellen
Ausrichtung dieser Projekte auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und
Schüler kann die konkrete Planung und Umsetzung nur vor Ort
erfolgen.
Ansprechpartner der Schulen für die Vertiefte Berufsorientierung
sind die Agenturen für Arbeit, bei Fragen der Kofinanzierung mit
Fördermitteln aus Praxis an Hauptschulen können Sie sich an die
Ansprechpartner der Regierung wenden
(silvia.dollinger@reg-nb.bayern.de).
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Vorteile für die Schule |
Verbesserung von Schulausstattung / Schulgelände / Schulleben durch Projekte wie "Farbliche Gestaltung der Schulaula" o.ä.
Intensivierung des Kontaktes zwischen Schule und den Betrieben und
Fachkräften der Umgebung
Fähigkeiten und Kenntnisse von (Fach)Lehrern werden durch die
Zusammenarbeit mit den Fachkräften / Handwerkern gefördert
Förderung der Schüleridentifikation mit der Schule
Förderung des sozialen Miteinanders durch jahrgangsübergreifende Projektgruppen
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Vorteile für die Schüler |
Lernen
durch "praktisches Tun" im Gegensatz zu theoretischem Lernen
Training des vernetzten und problemorientierten Denkens durch einen
ganzheitlichen Arbeitsgang / -ablauf von der Planungs- bis zur Produktionsphase
Frühzeitiger Kontakt zu Fachkräften und Ausbildern und deren
Wünschen und Anforderungen an Auszubildende
Zielkorrektur des Berufswunsches ist möglich durch realistische
Begegnung mit der Arbeitswelt (u.U. geringeres Risiko, Ausbildung abzubrechen)
Erfolgserlebnisse und Selbstvertrauen durch eigene Leistung
Schulung von Persönlichkeits- / Sozialkompetenzen wie z.B.
Eigeninitiative, Kooperation, …
Förderung außerhalb der geschlechtsspezifischen Berufsorientierung
(z.B. Mädchen schreinern, …)
Aktive
Freizeitgestaltung in der Schule
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Vorteile für die Handwerker / Künstler / Betriebe |
Betriebe sind in der Schule durch die Werkstücke präsent (Werbung)
Betrieben bietet sich die Möglichkeit, Schüler kennen zu lernen und gezielt geeignete Auszubildende zu finden
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Ansprechpartner / Anträge |
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Anträge
für das Haushaltsjahr 2008 sind über das Staatliche Schulamt bis
spätestens zum 15. April 2008 (Eingang Regierung)
einzureichen.
Die Abrechnungen von Personalkosten für genehmigte Projekte im
Jahr 2008 müssen bis spätestens zum 01. Dezember 2008 der
Regierung vorliegen und können nicht in das neue Haushaltsjahr
übertragen werden. Bei Rückfragen zur Beantragung von
Fördermitteln können Sie sich an die genannten Ansprechpartner
der Regierung von Niederbayern wenden. |
Ltd. RSchD
Anton Wolfer
Tel.: 08 71 / 8 08 - 15 00
E-Mail:
anton.wolfer@reg-nb.bayern.de |
Lin Silvia Dollinger
Tel.: 08 71 / 8 08 - 15 14
E-Mail: silvia.dollinger@reg-nb.bayern.de |