Praxis an Hauptschulen und vertiefte Berufsorientierung

Stand: 22. April 2008

Aktuelles

  • Termine
    Bitte beachten Sie, dass Förderanträge für Fördermittel Praxis an Hauptschulen TG 55 bis spätestens 15. April auf dem Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern einzureichen waren.
    Hinweis:
    Die von den Schulen termingerecht eingereichten Anträge wurden von der Regierung geprüft und alle genehmigt. Die Schulen wurden auf dem Dienstweg informiert. Die Vielzahl der geplanten Projekte hat in diesem Schuljahr einen Höchststand erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht termingerecht eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.

  • Vertiefte Berufsorientierung
    Die Hauptschulinitiative entwickelt die Hauptschule zu einer Schule nahe am Beruf weiter. Um die Verstärkung des Berufs- und Praxisbezugs von Schulleben und Unterricht der Hauptschule und die berufsorientierenden Bereiche Technik, Wirtschaft und Soziales zu unterstützen, ist eine Kooperation mit externen Partnern unabdingbar. Neben den der Regierung zur Verfügung gestellten Fördermittel im Rahmen von Praxis an Hauptschulen für das Haushaltsjahr 2008 werden weitere Mittel zur außerhalb von TG 55 zur Kofinanzierung der vertieften Berufsorientierung zugewiesen. Die unten genannten Ansprechpartner informieren Sie darüber gerne.

  • Aktuell: Aus der Praxis für die Praxis: Vertiefte Berufsorientierung im Schulamtsbezirk Rottal-Inn
    Es ist erfreulich, dass das Konzept zur Vertieften Berufsorientierung im Landkreis Rottal-Inn vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als Modellprojekt ausgezeichnet wurde. Auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes plant das Staatliche Schulamt Rottal-Inn ein Modellprojekt zur Stärkung der Ausbildungsreife und des Praxisbezugs durch eine intensivierte Zusammenarbeit der Schule mit Betrieben sowie die Übertragbarkeit des Vorhabens auf andere Schulamtsbezirke.

Wofür erhalten Schulen das Geld?

Seit dem Jahr 2000 stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich Mittel für Praxis an Hauptschulen und Hauptschulen an sozialen Brennpunkten zur Verfügung.
Damit sind Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal, z.B. Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer zu vergüten. Zusammen mit einer Lehrkraft sollen die Schüler im Rahmen eines berufsrelevanten Projektes durch diese Fachkräfte so angeleitet werden, dass ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung entsteht. Dadurch soll ein Bezug zur Arbeits- und Berufswelt erreicht werden.

Folgende Einsatzfelder sind denkbar:

  • Praxistag der Praxisklasse (P-Klasse)

  • Werkstattpraxis des Praxiskurses (P-Kurs), also z.B. eine zusätzliche und freiwillige AG aus Schülern von Regelklassen

  • Außerschulische Experten, die in Kooperation mit der Lehrkraft i.S. der "Praxis an Hauptschulen" lehrend tätig sind

Die Bandbreite der förderfähigen Projekte ist breit gespannt.

Was ist zu beachten?

  • Die Mittelzuweisungen beziehen sich immer auf ein Haushaltsjahr, nicht auf ein Schuljahr

  • Nur Vergütungen für außerschulisches Personal (einschl. Reisekosten) sind förderfähig

  • Materialkosten für das Projekt sind anderweitig zu finanzieren (z.B. Sachaufwandsträger, Sponsor, …)

  • Für Praxisklassen ist vorrangig die Förderung über den Europäischen Sozialfond zu prüfen

Nicht berücksichtigt werden können Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der Schülerpersönlichkeit zu bewirken (z.B. Sucht-/Gewaltprävention, Mediatorenausbildung, …)

Aktuell: Vertiefte Berufsorientierung nach § 33 SGB II und Fördermittel aus Praxis an Hauptschulen

 

Die Bundesagentur für Arbeit baut auch im Jahr 2008 die „vertiefte Berufsorientierung“ weiter aus.
Sie stellt gemäß der §§ 33 und 421q SGB III in den Jahren 2008 - 2010, wie bereits im Jahr 2007, finanzielle Mittel für die Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (vBO) zur Verfügung, um Projekte von von Schulen in Kooperation mit den Arbeitsagenturen und ggf. weiteren Partnern zu ermöglichen. Hierbei hat der Grundsatz der inhaltlichen und finanziellen Zusätzlichkeit der Kofinanzierung nach KMS Nr. IV.2-5 S7305.15-4.117 835 vom 02.11.2007 weiterhin Bestand, ist jedoch auch durch das Einbringen zusätzlicher Personal- und Sachleistungen möglich. Dies bedeutet, dass diese Fördermittel „Praxis an Hauptschulen“ ebenfalls zur Kofinanzierung anerkannt werden.
Folgende Elemente können wesentliche Bausteine einer Maßnahme der Vertieften Berufsorientierung sein:

  • Umfassende Informationen zu Berufen / Berufsfeldern
  • Strategien zu Berufswahl und Entscheidungsfindung
  • Interessenserkundungen
  • Vertiefte Eignungsfeststellung durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren
  • Fachpraktische Erfahrungen durch Einbindung des Lernortes Betrieb / Betriebliche Praktika
  • Reflexion von Eignung, Neigung und Fähigkeiten zur Verbesserung der Selbsteinschätzung
  • Realisierungsstrategien
  • Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung

Nicht förderfähig sind weiterhin:

  • Coaching von Einzelpersonen
  • Koordinierungsaktivitäten
  •  Reines Bewerbungstraining
  •  Vermittlung beruflicher Qualifikationen
  •  Sprachförderung

Mit Stand 15. April 2008 wurden in ganz Bayern geplante Projekte im Gesamtumfang von 4,41 Mio. € gemeldet. Davon war die Kofinanzierung bei Maßnahmen in der Höhe von 2,56 Mio. € bereits gesichert. Es ist davon auszugehen, dass die Kofinanzierung einer großen Anzahl an Projekten, die damals noch nicht gesichert war, mittlerweile gesichert ist.

Eine Bewertung der durchgeführten Maßnahmen zur vBO durch Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Partner der Wirtschaft und der Arbeitsagenturen hat einen nachhaltigen Erfolg der vielfältigen Projekte deutlich unterstrichen. Aufgrund der großen Bandbreite der Projekte (Ziele, Inhalte, Planung, Durchführung, Finanzierung) und der notwendigen individuellen Ausrichtung dieser Projekte auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler kann die konkrete Planung und Umsetzung nur vor Ort erfolgen.

Ansprechpartner der Schulen für die Vertiefte Berufsorientierung sind die Agenturen für Arbeit, bei Fragen der Kofinanzierung mit Fördermitteln aus Praxis an Hauptschulen können Sie sich an die Ansprechpartner der Regierung wenden (silvia.dollinger@reg-nb.bayern.de).

Vorteile für die Schule

  • Verbesserung von Schulausstattung / Schulgelände / Schulleben durch Projekte wie "Farbliche Gestaltung der Schulaula" o.ä.

  • Intensivierung des Kontaktes zwischen Schule und den Betrieben und Fachkräften der Umgebung

  • Fähigkeiten und Kenntnisse von (Fach)Lehrern werden durch die Zusammenarbeit mit den Fachkräften / Handwerkern gefördert

  • Förderung der Schüleridentifikation mit der Schule

  • Förderung des sozialen Miteinanders durch jahrgangsübergreifende Projektgruppen

Vorteile für die Schüler

  • Lernen durch "praktisches Tun" im Gegensatz zu theoretischem Lernen

  • Training des vernetzten und problemorientierten Denkens durch einen ganzheitlichen Arbeitsgang / -ablauf von der Planungs- bis zur Produktionsphase

  • Frühzeitiger Kontakt zu Fachkräften und Ausbildern und deren Wünschen und Anforderungen an Auszubildende

  • Zielkorrektur des Berufswunsches ist möglich durch realistische Begegnung mit der Arbeitswelt (u.U. geringeres Risiko, Ausbildung abzubrechen)

  • Erfolgserlebnisse und Selbstvertrauen durch eigene Leistung

  • Schulung von Persönlichkeits- / Sozialkompetenzen wie z.B. Eigeninitiative, Kooperation, …

  • Förderung außerhalb der geschlechtsspezifischen Berufsorientierung (z.B. Mädchen schreinern, …)

  • Aktive Freizeitgestaltung in der Schule

Vorteile für die Handwerker / Künstler / Betriebe

  • Betriebe sind in der Schule durch die Werkstücke präsent (Werbung)

  • Betrieben bietet sich die Möglichkeit, Schüler kennen zu lernen und gezielt geeignete Auszubildende zu finden

Ansprechpartner / Anträge

Anträge für das Haushaltsjahr 2008 sind über das Staatliche Schulamt bis spätestens zum 15. April 2008 (Eingang Regierung) einzureichen. Die Abrechnungen von Personalkosten für genehmigte Projekte im Jahr 2008 müssen bis spätestens zum 01. Dezember 2008 der Regierung vorliegen und können nicht in das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Bei Rückfragen zur Beantragung von Fördermitteln können Sie sich an die genannten Ansprechpartner der Regierung von Niederbayern wenden.

Ltd. RSchD Anton Wolfer
Tel.: 08 71 / 8 08 - 15 00
E-Mail: anton.wolfer@reg-nb.bayern.de

Lin  Silvia Dollinger
Tel.: 08 71 / 8 08 - 15 14
E-Mail: silvia.dollinger@reg-nb.bayern.de

 

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