Kulturelle Förderungen


 

Kulturfonds Bayern
Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler
EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III (Programmzeitraum 2000 bis 2006)
u.a. für kulturelle Vorhaben mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit
Förderung der Erwachsenenbildung

Hinweis: Europäischer Preis Kulturelles Erbe
 

Kulturfonds Bayern

1.

Förderungsvoraussetzungen
Aus dem Kulturfonds können Zuwendungen
- entweder als Investitions- und Projektzuschüsse (in der Regel aber keine Betriebszuschüsse)
- oder in Form von zinsgünstigen Darlehen (auch ergänzend zu einem Zuschuss) gegeben werden.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler Bedeutung sein.
Bei regelmäßig durchgeführten kulturellen Projekten (Veranstaltungen) wird eine Förderung lediglich als Starthilfe für die ersten beiden Veranstaltungen gewährt.

2.

Gegenstand der Förderung (Förderbereiche)
- Theaterbereich
- Museumsbereich
- Förderung der zeitgenössischen Kunst
- Musikpflege
- Laienmusik
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Archive, Bibliotheken, Literatur
- Heimatpflege
- Internationaler Idenaustausch
- Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte

3.

Zuwendungsempfänger
Natürliche und juristische Personen mit Ausnahme des Staates.

4.

Antragsverfahren
- ein Antragsformular nach Muster 1 a/ 1 b zu Art. 44 BayHO
- eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens
- ein Kosten- und Finanzierungsplan, der die Leistungen Dritter und die erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds enthält
- ein Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (bei Kommunen aktuelle Angaben zu den finanziellen Verhältnissen
  nach Muster 2 zu Art. 44 BayHO).
Anträge können während des gesamten Jahres vorgelegt werden.
Sollen diese jedoch für das Folgejahr berücksichtigt werden, müssen sie bis zum 01.11. des Jahres bei der Regierung eingereicht werden.

Ansprechpartner: Sachgebiet 12,  Sylvia Zierer, Tel: 0871 / 8 08-12 48

Weitere Informationen zum Kulturfonds Bayern sowie einen Link zum Antragsformular finden Sie unter http://www.stmwfk.bayern.de/Foerderung/Kulturfonds.aspx.

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EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III (Programmzeitraum 2000 bis 2006) u.a. für kulturelle Vorhaben mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Die Genehmigung der beiden Programme Österreich - Deutschland/Bayern sowie Bayern - Tschechien durch die Europäische Kommission erfolgt voraussichtlich im Herbst 2001.
Förderanträge können mit den erschienenen  Formblättern bei der Regierung bereits gestellt werden. Falls erforderlich kann gleichzeitig die Erteilung der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt werden.
Gefördert werden kulturelle Projekte, die gemeinsam mit einem Partner im Nachbarstaat durchgeführt werden oder Projekte mit deutlich grenzüberschreitendem Charakter/ Effekt.
Kulturelle Veranstaltungen (Ausstellungen, Festivals) sind nur dann förderfähig, wenn sie dauerhaft die Zusammenarbeit stärken; infolge dessen sind einmalige Veranstaltungen generell nicht förderfähig; regelmäßig stattfindende Veranstaltungen können nur in der Anlaufzeit (bis längstens drei Jahre) gefördert werden.

Ansprechpartner: Sachgebiet 20,  Stephan Bachl, Tel: 0871 / 8 08-13 02

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Förderung der Erwachsenenbildung

Für den Betrieb und die Fortführung der niederbayerischen Volkshochschulen wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine zweckgebundene Zuwendung jährlich zur Verfügung gestellt.
Diese Zuschüsse werden jährlich den einzelnen staatlich anerkannten Landesorganisationen und den staatlich anerkannten Trägern auf Landesebene nach einem Schlüssel zugeteilt, der sich aus dem Zahlenverhältnis der innerhalb der Landesorganisation und der Träger auf Landesebene im zweiten Kalenderjahr vor dem laufenden Haushaltsjahr geleisteten Teilnehmerdoppelstunden ergibt. Der Schlüssel wird vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach Anhörung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung festgestellt.
Der auf die niederbayerischen Volkshochschulen entfallende Förderbeitrag wird von der Bezirksarbeitsgemeinschaft der niederbayerischen Volkshochschulen nach dem Umfang der Bildungsarbeit, der Höhe der Aufwendungen und der wirtschaftlichen Lage auf die einzelnen Volkshochschulen verteilt.
Die Verteilung der Zuschüsse erfolgt durch die Regierung von Niederbayern.

Ansprechpartner: Sachgebiet 12,  Klaus Strasdas, Tel: 0871 / 8 08-12 49

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