Informationsblatt


zur Abgabe von Daten
aus dem Rauminformationssystem der Regierung von Niederbayern

Daten aus dem Rauminformationssystem (RIS) der Regierung von Niederbayern werden nur unter der Voraussetzung abgegeben, dass der Empfänger diese ausschließlich für den eigenen Bedarf und nur für den angegebenen Zweck verwendet bzw. vervielfältigt. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Veröffentlichungen, die diese Daten enthalten, müssen mit einer Quellenangabe versehen werden (Auszug / enthält Daten aus dem Raumordnungskataster der Regierung von Niederbayern, Stand ... ). Die Regierung von Niederbayern kann RIS-Daten nur im SICAD - eigenen SQD-Format abgeben. Die etwaige Konvertierung für andere CAD-Programme obliegt dem Datenempfänger. Für die Vollständigkeit sowie die Aktualität der Daten kann die Regierung von Niederbayern keine Gewähr übernehmen.

Folgende Preise werden berechnet:

1. Analogabgabe auf Papier
 - Kostenberechung für die RIS-Daten in Abhängigkeit der Fläche im Bezugsmaßstab 1:25000: € 2,50 pro dm²
 - Sockelbetrag (Mindestpreis) für RIS-Daten: € 30,00
 - Bearbeitungsgebühr pro zu erstellendem Plot: € 10,00
 - Lizenzgebühren lt. Vorgabe des Bayer. Landesvermessungsamtes:
(siehe Schreiben vom 22.11.99 Nr. O 1419 VM A-5044/99)
€ 0,50 pro dm²

 

2. Digitalabgabe als verrechnete Datei
(Vektordaten mit und ohne Rasterdaten, untrennbar zu einer Rasterdatei zusammengefasst)
 - Kostenberechung für die RIS-Daten in Abhängigkeit der Fläche im Bezugsmaßstab 1:25000: € 2,50 pro dm²
 - Sockelbetrag (Mindestpreis) für RIS-Daten: € 30,00
 - Bearbeitungsgebühr pro zu erstellender Datei: € 10,00
 - Lizenzgebühr für Rasterdaten laut Vorgabe wie oben: € 1,50 pro dm²

 

3. Digitalabgabe als unverrechnete Vektordatei
(hierbei dürfen keine Rasterdaten des Landesvermessungsamtes mit abgegeben werden, sondern müssen vom Bezieher dort selbst erworben werden)
 - Kostenberechnung für RIS-Daten nach Datenmenge (KB): € 0,04 pro KB
 - Sockelbetrag (Mindestpreis) für RIS-Daten: € 50,00
 - Bearbeitungsgebühr pro Auftrag: € 10,00

Für spätere Aktualisierungen können keine Differenzdaten abgegeben werden, sondern es muss ein Neubezug zu den vollen Kosten erfolgen.

Regierung von Niederbayern, Juli 2004

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