Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler
Kontakt
Sylvia Zierer
Sachgebiet 12
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.:
08 71 - 8 08 12 48
E-Mail:

Beschreibung

Der Freistaat gewährt auf die Dauer von zwei Jahren Zuschüsse von
mtl. 230,- Euro zu den Kosten für

Voraussetzungen

Um eine Atelierförderung können sich freischaffende bildende Künstler bewerben. Eine Altersbeschränkung besteht nicht. Als freischaffend gilt, wer hauptberuflich oder überwiegend einer künstlerischen Tätigkeit nachgeht. Der Bewerber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Fristen

Der nächste Antragstermin ist der 31.07.2012 für den Förderzeitraum 2013 bis 2014.

Erforderliche Unterlagen

Bewerbungsbogen

Für eine Bewerbung ist grundsätzlich der vorgeschriebene Bewerbungsbogen um einen Zuschuss nach dem Bayer. Atelierförderprogramm zu benützen.

Wichtiger Hinweis

Die Begünstigung ist bayernweit auf 100 Künstler begrenzt. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Kommission beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

 

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