Beschreibung
Der Freistaat gewährt auf die Dauer von zwei Jahren
Zuschüsse von
mtl. 230,- Euro zu den Kosten für
angemietete Ateliers
anzumietende Ateliers
selbst erstellte oder gekaufte Ateliers, deren Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist.
Voraussetzungen
Um eine Atelierförderung können sich freischaffende bildende Künstler bewerben. Eine Altersbeschränkung besteht nicht. Als freischaffend gilt, wer hauptberuflich oder überwiegend einer künstlerischen Tätigkeit nachgeht. Der Bewerber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
abgeschlossene künstlerische Ausbildung
ständiger Hauptwohnsitz in Bayern seit mindestens drei Jahren
nachgewiesene monatliche Atelierkosten von mind. 230,- Euro (einschl. Nebenkosten) ab spätestens 01.01.2013
nachgewiesener finanzieller Bedarf während des Förderzeitraumes (durchschnittliches Jahreseinkommen bei Alleinstehenden bis max. 15.500,- Euro, bei Verheirateten bis max. 23.000,- Euro; für jedes unterhaltsberechtigte Kind Erhöhung um 3.100,- Euro).
Fristen
Der nächste Antragstermin ist der 31.07.2012 für den Förderzeitraum 2013 bis 2014.
Erforderliche Unterlagen
Bewerbungsbogen
anschauliche Unterlagen über Ihr künstlerisches Schaffen (max. 10 Fotos oder Farbprints, Kataloge, max. 3 Bücher usw. im Format DIN A 4 - keine Originale oder Dias), aufgezeichnete Performance, Webkunst (DVD/CD von max. 3 je max. 15 Minuten), Steuerbescheide, Bescheide der Künstlersozialkasse usw.
Nachweis über Höhe der Ateliermiete einschl. Nebenkosten, mtl. mindestens 230,- Euro.
Alle Unterlagen müssen deutlich mit Namen der Bewerberin oder des Bewerbers versehen sein.
Bewerbungsbogen
Für eine Bewerbung ist grundsätzlich der vorgeschriebene Bewerbungsbogen um einen Zuschuss nach dem Bayer. Atelierförderprogramm zu benützen.
Wichtiger Hinweis
Die Begünstigung ist bayernweit auf 100 Künstler begrenzt. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Kommission beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.