Raumordnungsverfahren für den geplanten Bau des Pumpspeicherkraftwerks der Donaukraftwerk Jochenstein AG in Riedl

Verfahren

Am 16.11.2010 hat die Regierung von Niederbayern auf Antrag der Donaukraftwerk Jochenstein AG das Raumordnungsverfahren für den geplanten Energiespeicher Riedl eingeleitet. Das Pumpspeicherkraftwerk soll in der Marktgemeinde Untergriesbach, Landkreis Passau, realisiert werden. Über 40 Stellen, deren Belange von dem Vorhaben berührt sein können, wurden die umfangreichen Verfahrensunterlagen zugeleitet, die sie zur Beurteilung des Vorhabens benötigten. Hierzu gehörten unter anderem die betroffene Gemeinde, der Landkreis Passau, der Planungsverband Donau-Wald, verschiedene Fachbehörden, anerkannte Naturschutzverbände sowie Versorgungsunternehmen.

Auch die Öffentlichkeit erhielt Gelegenheit, die Verfahrensunterlagen einzusehen und sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Unterlagen wurden in den Marktgemeinden Untergriesbach, Obernzell und Wegscheid ausgelegt. Zusätzlich stellte die Regierung von Niederbayern die Verfahrensunterlagen im Internet zur Verfügung. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regierung von Niederbayern  geprüft und sind in die Landesplanerische Beurteilung eingeflossen.

Landesplanerische Beurteilung

Das Raumordnungsverfahren wurde Anfang August 2011 mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass der Bau und der Betrieb des Energiespeichers Riedl nur dann mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden kann, wenn verschiedene Maßgaben erfüllt werden.

Die Regierung von Niederbayern hat den Träger des Vorhabens und die am Verfahren Beteiligten über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens unterrichtet. Die Landesplanerische Beurteilung liegt in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus und steht auf den Internetseiten der Regierung zur Verfügung.

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren und bei anderen raumbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen. Nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens waren fachliche Detailfragen sowie berührte private Rechte, etwa Enteignungs- und Entschädigungsfragen. Die Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens war ebenfalls nicht Gegenstand des ROV, diese Prüfungen bleiben dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten.

Landesplanerische Beurteilung herunterladen (pdf, 769 KB)

Raumordnungsunterlagen:

00 Dokumentenleitfaden

01 Antragsschreiben

02 Erläuterungsbericht

03 Beschreibung des Bauablaufs

04 Massenermittlung

05 Baugeräteliste

06 Verkehrsaufkommen

07 Planunterlagen

08 Untersuchte Alternativen

09 Verkehr

10 Schall

11 Luft

12 Klima

13 Geologie

14 Sprengtechnik

15 Boden und Landwirtschaft

16 Forst-, Jagdwirtschaft und Waldökologie

17 Oberflächenwässer, Gewässerökologie und Fischerei

18 Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere

19 Raumordnung und Tourismus

20 Volkswirtschaftliche Auswirkungen