Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Europäische Gemeinschaft räumt der Luftreinhaltepolitik hohe Priorität ein und hat Richtlinien mit hohen Anforderungen an Luftgütewerte zur Verbesserung der Luftqualität erlassen. Die EU-Luftqualitätsrichtlinien (EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität mit vier dazugehörigen Tochterrichtlinien) legen für verschiedene Luftschadstoffe anspruchsvolle und verbindliche Grenzwerte sowie Leit- und Zielwerte fest, die eine unbedenkliche lufthygienische Situation für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt gewährleisten sollen.
Durch diese Luftqualitäts-Richtlinien werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für Luftschadstoffe die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte sicherzustellen und diese in ihr nationales Recht zu übernehmen. Bei der Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten sind Maßnahmenpläne, nach deutschem Recht Luftreinhalte- bzw. Aktionspläne, zu erstellen, mit dem Ziel, die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.
In Deutschland ist die gesetzliche Grundlage zur Erstellung von Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) vom 11.9.2002. Der Gesetzgeber unterscheidet inhaltlich zwischen Luftreinhalte- und Aktionsplänen: Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten mit Toleranzmarge ist ein Luftreinhalteplan mit Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen zu erstellen. Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten ohne Toleranzmarge, d. h. nach einer festgesetzten Frist, ist ein Aktionsplan mit kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen zu erstellen, um die Gefahr der Grenzwertüberschreitung zu verringern oder den Zeitraum der Überschreitung zu verkürzen. In Bayern werden Luftreinhalte- und Aktionspläne zusammengefasst, deshalb der Titel "Luftreinhalte-/Aktionspläne". Die Planentwürfe werden von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung beteiligt. Die Pläne werden nach Abstimmung mit den Ressorts (z. B. Wirtschaftsministerium, Innenministerium) vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) veröffentlicht.
In den Luftreinhalte- / Aktionsplänen für Niederbayern vorgesehene Maßnahmen
Die in den Luftreinhalte- / Aktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind solche, die auf lokaler, kommunaler Ebene realisierbar sind. Sie betreffen insbesondere den Verkehr, den Hausbrand und Energiesparmaßnahmen wie z. B.
Verkehrsmanagement (z. B. Güterverkehrszentren, City-Logistik, dynamische Verkehrssteuerung, Parkraummanagement),
öffentlicher Personennahverkehr.
Verbesserung der Emissionssituation bei kleinen Feuerungsanlagen
Energiesparmaßnahmen
Förderung der Solarenergie
In Niederbayern sind für die Städte Landshut und Passau Luftreinhalte/-Aktionspläne erstellt worden. Für Passau wurde der Luftreinhalte/-Aktionsplan 2007 fortgeschrieben. Für die Stadt Landshut wird er derzeit öffentlich ausgelegt.
Weiterführende Informationen:
in Niederbayern bisher veröffentlichte Luftreinhalte-/Aktionspläne
In
Bayern bisher veröffentlichte Luftreinhalte- /Aktionspläne
Weitere
Luftreinhalte- /Aktionspläne - Fortschreibung in Bayern