
Konjunkturpaket
II -
Förderrichtlinien und Modalitäten
Pressemitteilungen
Über die Bekanntgabe der in Niederbayern geförderten Projekte
durch Regierungspräsident Heinz Grunwald informiert eine
Pressemitteilung der Regierung von
Niederbayern vom 4. Mai 2009.
Bewilligte Projekte in Niederbayern
Es geht voran – die Regierung von Niederbayern arbeitet mit
Hochdruck daran, dass das Konjunkturpaket II im Regierungsbezirk so schnell wie
möglich voll wirken kann. Jeden Tag genehmigt die Behörde derzeit die konkreten
Zuschüsse für Kommunen, Landkreise und andere Institutionen. Somit können die
Verantwortlichen ihre Projekte weiter vorantreiben. Die Regierung bietet hier
einen Überblick über die bewilligten Projekte. Die Übersicht wird dienstags und
donnerstags aktualisiert. Damit immer klar ist, wo es etwas Neues gibt.
Insgesamt stehen im Konjunkturpaket II von Bund und
Freistaat für Niederbayern 115 Millionen Euro für kommunalbezogene Projekte
wie die energetische Sanierung von Kindergärten, Schulen und
Verwaltungsgebäuden zur Verfügung. Diesen Betrag hat die Regierung auf 240
Projekte aufgeteilt. Daneben gibt es in Niederbayern 63 staatliche Maßnahmen
wie den Staatsstraßenbau, die Modernisierung von Hochschulen und die
Förderung der beruflichen Weiterbildung. Dafür sind weitere 49 Millionen
Euro vorgesehen.
Folgende kommunalbezogene Projekte sind bislang
bewilligt (Stand: 5. Januar 2012):
zur Übersicht
Ergebnisse des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren für die kommunalbezogenen Maßnahmen des
Konjunkturpakets II ist nun abgeschlossen. Die in nachfolgenden Listen
aufgezählten Projekte sind für eine Förderung über das Konjunkturförderprogramm
II vorgesehen.
Projekte, die in den nachfolgenden Listen nicht genannt sind,
konnten leider nicht zum Zug kommen. Wir haben bei der Auswahl bestmöglich
versucht, den Anliegen unserer Städte, Gemeinden und Landkreise und den
sonstigen kirchlichen oder gemeinnützigen Antragstellern gerecht zu werden und
nachhaltige Modernisierungsinvestitionen anzuschieben. Angesichts der starken
Nachfrage – wir hatten 756 Anträge zu beurteilen - war die Auswahl keine leichte
Aufgabe. Wir danken dem Beratungsgremium, zu dem neben Vertretern der kommunalen
Spitzenverbände und des Bezirks Niederbayern auch ein Vertreter der freien
Wohlfahrtsverbände und des Amts für ländliche Entwicklung in Niederbayern
gehörten, für die sehr kooperative und offene Zusammenarbeit.
Zur Abwicklung möchten wir auf
Folgendes hinweisen:
- Die Aufnahme in das Konjunkturförderprogramm begründet noch keinen
Anspruch auf Förderung. Mit der Ausführung der Maßnahmen darf
grundsätzlich erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides oder der
Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen werden. Planungs-
und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Für die Aufnahme in das Programm "Energetische Modernisierung der
Infrastruktur in Kommunen" (Energetische Sanierung von Schulen –
kommunal, Energetische Sanierung von Kindertagesstätten und sonstigen
Bildungseinrichtungen, Energetische Sanierung von Schulen – privat und
kirchlich, Energetische Sanierung von Verwaltungsgebäuden und sonstiger
Infrastruktur, nicht "Investitionspakt 2009!)
gilt folgende Sonderregelung: Mit der Aufnahme
der Maßnahme in das Programm kann mit der Maßnahme förderunschädlich
begonnen werden. Dies begründet aber keinen Rechtsanspruch auf
Förderung.
- Die endgültigen Fördersummen für die einzelnen Projekte werden sich
erst nach den noch zu erfolgenden Ausschreibungen und Detailplanungen
ergeben. Wegen der begrenzten Fördermittel kann aber mit keiner höheren
Förderung als der im Programm für das einzelne Projekt veranschlagten
Fördersumme gerechnet werden.
- Wir werden außerdem auf die Antragsteller, deren Projekte in das
Konjunkturprogramm II aufgenommen wurden, auch umgehend einzeln zukommen
und über das weitere Vorgehen informieren. Die Ansprechpartner der
einzelnen Förderprogramme finden sie unten.
Folgende Projekte wurden in das
Konjunkturprogramm II bei den kommunalbezogenen Maßnahmen aufgenommen:
- Projektliste Stadt Landshut
(pdf, 18 KB)
- Projektliste Stadt Passau (pdf,
16 KB)
- Projektliste Stadt Straubing
(pdf, 18 KB)
- Projektliste Landkreis Deggendorf
(pdf, 25 KB)
- Projektliste Landkreis
Dingolfing-Landau
(pdf, 19 KB)
- Projektliste Landkreis
Freyung-Grafenau
(pdf, 22 KB)
- Projektliste Landkreis Kelheim
(pdf, 22 KB)
- Projektliste Landkreis Landshut
(pdf, 21 KB)
- Projektliste Landkreis Passau
(pdf, 24 KB)
- Projektliste Landkreis Regen
(pdf, 23 KB)
- Projektliste Landkreis Rottal-Inn
(pdf, 23 KB)
- Projektliste Landkreis Straubing
(pdf, 23 KB)
Bei der Breitbandförderung ist das
Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen. Es gelten die "normalen"
Antragsfristen aus der Breitbandrichtlinie.
Auch das Amt für ländliche Entwicklung in Niederbayern und
das Zentrum Bayern für Familie und Soziales haben ihr Auswahlverfahren für
die kommunalbezogenen Maßnahmen abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in
unseren Übersichten eingearbeitet. Siehe aber auch die
Verlinkung unten!
Förderbereiche
Im Folgenden finden Sie die Förderrichtlinien sowie
Ansprechpartner der Regierung von Niederbayern für die einzelnen förderfähigen
Maßnahmenbereiche:
Breitbandförderung
Dorferneuerung
Energetische Modernisierung der Infrastruktur in Kommunen
Erkundung und Sanierung industrieller / gewerblicher Altlasten
Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien
Ergänzende Förderung im EU-Programm "Flächenrecycling,
Altlastensanierung und Altlastenforschung"
Investitionsvorhaben für Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
(einschließlich Wohnbereich) sowie für Werkstätten für behinderte Menschen
Investitionskostenförderung von Einrichtungen für Menschen mit
Behinderung
Energieeinsparung Krankenhäuser
Kleine Krankenhausbaumaßnahmen
Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast
Städtebau
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen an Gewässern I, II
und III, z. B. Hochwasserschutz, Rückhaltemaßnahmen, naturnahe
Wasserbaumaßnahmen
Allgemeine Fördervoraussetzungen für alle
Maßnahmen
Zukunftsinvestitionsgesetz
Vergabeverfahren
Zusätzlichkeit (Additionalität)
Finanzhilfen werden nur für zusätzliche Investitionen gewährt.
Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die abgerufenen Finanzhilfen nicht zur
Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt wurden, dessen
Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen
Haushaltsplan gesichert ist (Stichtag 27.01.2009).
Projektdauer
Die Mittel müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet werden.
Im Jahre 2011 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt
werden, die noch 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein
selbstständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird.
Förderkonditionen
Für bestehende Programme, die durch das Konjunkturpaket
lediglich verstärkt werden, gelten die bestehenden Förderkonditionen und -sätze
fort.
Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt nach den jeweiligen, oben aufgeführten
Förderbedingungen. Für die Antragstellung ist eine Frist bis spätestens Ende
März eröffnet. Die Frist Ende März ist allerdings keine Ausschlussfrist.
Sollten die Kommunen oder sonstigen Antragsteller ausnahmsweise mehr Zeit
für den Antrag benötigen, kann dieser auch noch im April nachgereicht
werden.
- Für die Antragsstellung ist die Vorlage von Detailplanungen
vorerst nicht erforderlich; die Einreichung aussagekräftiger
Projektbeschreibungen und sonstiger Unterlagen, aus denen
ersichtlich wird, ob und wie die jeweiligen Förderkriterien erfüllt
werden, sind ausreichend. Insbesondere sind die bei den jeweiligen
Förderrichtlinien zur Verfügung gestellten Bewerbungsbögen und
Maßnahmevereinbarungen zu benutzen.
- Die Entscheidung über die Projektanträge wird bis Ende April
erfolgen.
- Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der Regierung von
Niederbayern, für Maßnahmen der Dorfentwicklung erfolgt sie beim Amt
für ländliche Entwicklung Niederbayern in Landau a. d. Isar, für
Werkstätten für behinderte Menschen beim Zentrum Bayern für Familien
und Soziales, für die Erkundung und Sanierung gewerblicher Altlasten
oder gemeindeeigener Hausmülldeponien bei der Gesellschaft zur
Altlastensanierung Bayern.