Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern ist fachlich dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nachgeordnet. Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes sowie des technischen und stofflichen Verbraucherschutzes im Regierungsbezirk Niederbayern. Dazu führt es Überprüfungen in Betrieben und im Handel durch. In Betrieben werden die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer geprüft. Im Handel werden Produktproben entnommen und auf ihre Sicherheit in Bezug auf technische oder stoffliche Gefahren untersucht.

Weitere Zuständigkeiten hat das Gewerbeaufsichtsamt zum Schutz der Öffentlichkeit in den Bereichen Sprengstoffrecht, Gefahrguttransport, Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern, Medizinprodukte- und Röntgenrecht.

Zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben haben die Gewerbeaufsichtsbeamten das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Sie sind zur Geheimhaltung der ihnen zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Leiter
Franz Maier
Tel.: 08 71 / 8 08 - 10 70
Fax: 08 71 / 8 08 - 17 99
E-Mail: franz.maier@reg-nb.bayern.de
Dezernat 1
Sozialer Arbeitszeitschutz und Organisation des Arbeitsschutzes
Leiter: Dr. Frank Vilsmeier
Tel: 08 71 / 8 08 - 17 10
Dezernat 2
Bauarbeiterschutz und Sprengwesen

 Leiter: Georg Mayerhofer
Tel: 08 71 / 8 08  - 17 20
Dezernat 3
Überwachungsbedürftige Anlagen, Medizinprodukte, Röntgenanlagen
Leiter: Hans-Jürgen Damaschke
Tel: 08 71 / 8 08 - 17 30
Dezernat 4
Verbraucherschutz und Marktüberwachung
Leiter: Heinz Schaumberg
Tel: 08 71 / 8 08 - 17 40
Dezernat 5
Chemikaliensicherheit und Explosionsschutz
Leiter: Severin Englberger
Tel: 08 71 / 8 08 - 17 50
Gewerbeärzte
Medizinischer Arbeitsschutz

Der Gewerbeärztlicher Dienst wird vom Gewerbeaufsichtsamt Regensburg bereitgestellt.

Im Einzelnen ist das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung für den Vollzug folgender Rechtsvorschriften zuständig:

Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitszeitgesetz
Berufskrankheitenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Biostoffverordnung
Chemikaliengesetz
Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Chemikalienverbotsverordnung
Druckluftverordnung
Elektro- und Elektronikgesetz
Energieverbrauchsrelavante-Produkte-Gesetz - ÖKO-Design
Gefahrgutgesetz
Gefahrgutausnahmeverordnung
Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn
Gefahrstoffverordnung
Produktsicherheitsgesetz mit zugehörigen Verordnungen
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Giftinformationsverordnung
Heimarbeitsgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Lasthandhabungsverordnung
Lösemittelhaltige Farbe- und Lack-Verordnung
Medizinproduktebetreiberverordnung
Medizinproduktegesetz
Mutterschutzgesetz
Mutterschutzrichtlinienverordnung
Prüfnachweisverordnung
PSA-Benutzungsverordnung
REACH - Verordnung
Röntgenverordnung
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sprengstoffgesetz mit zugehörigen Verordnungen
VO (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
VO (EG) 850/2004 über persistente organische Schadstoffe
VO (EG) 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase
VO (EG) 1907/2006 REACH
VO (EG) 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
VO (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS/CLP)