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Städtebau und Ortsplanung |
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Fachliche Beratung Das Sachgebiet 34 berät Kommunen in allgemeinen Fachfragen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Vorbereitung und Durchführung konkreter städtebaulicher Projekte. Das Spektrum umfasst Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen, Maßnahmen zur Vitalisierung der Innenstädte, Umnutzung innerörtlicher Brachflächen und städtebaulich - architektonisch - denkmalpflegerisch bedeutsame Einzelvorhaben. Auch anhand von Beispielen können kommunalen Entscheidungsträgern Hilfen gegeben werden. Aktuell wichtige Themen im Städtebau sind Strategien zur Bewältigung des Klimawandels und des demographischen Wandels sowie die Gewährleistung einer ressourcenschonenden und flächensparenden Entwicklung. Weitere Infos dazu finden sich auch unter www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/staedtebau/. Entwicklungskonzepte und Rahmenpläne Bei komplexen Sachverhalten ist es häufig zweckdienlich, sich neben der gesetzlich geregelten Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) einer informellen Planungsebene zu bedienen. Dabei können einzelne räumlich abgrenzbare Bereiche oder sachliche Problemfelder (z.B. Verkehr, Grünausstattung, Stadtstruktur) vertieft untersucht werden. Der zunächst erhöhte Aufwand wird durch die nachfolgend raschere Zielfindung und Umsetzung in rechtsverbindliche Bauleitpläne mehr als ausgeglichen. Fehlentscheidungen können verhindert, Zeit und Geld gespart und die Investitionssicherheit erhöht werden. Die Durchführung von Städtebauförderungsmaßnahmen setzt in der Regel ein integriertes Entwicklungskonzept voraus. Städtebauliche Wettbewerbe
Um ein möglichst vielfältiges Angebot von Lösungsalternativen für eine
städtebauliche Aufgabe zu erhalten ist der städtebauliche Wettbewerb
das geeignete Verfahren. Gerade bei problematischen Rahmenbedingungen
und konkurrierenden Ansprüchen lassen sich Planungsalternativen
aufzeigen. Das Sachgebiet 34 berät Kommunen bei grundsätzlichen
Fragestellungen im Vorfeld der Wettbewerbsauslobung. Informationen
gibt auch die
Planungszuschüsse des Landes
Modellhafte Planungen von Kommunen, wie z.B.
städtebauliche Rahmenpläne zu räumlichen und thematischen
Sondersituationen oder städtebauliche Wettbewerbe können mit
Planungszuschüssen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern –
Oberste Baubehörde – gefördert werden. Durch das Sachgebiet 34 erfolgt
hierbei in der Vorbereitungs- und Durchführungsphase die fachliche
Beratung. |
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![]() Wettbewerb Bürgerzentrum Plattling |
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Bauplanung und Bauordnung |
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Bauplanung Kernelemente des allgemeinen Städtebaurechts sind die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche (Bebauungsplan) Bauleitplanung, mit der die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden vorbereitet und geleitet werden. Die Bauleitpläne werden von den Kommunen in eigener Verantwortung aufgestellt. Bei Bedarf erfolgt durch das Sachgebiet 34 eine fachliche Beratung. Zuständig für die Genehmigung der Flächennutzungspläne der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind die jeweiligen Landratsämter. Die Regierung von Niederbayern genehmigt die Flächennutzungspläne der Kreisfreien Städte Landshut, Passau und Straubing und der Großen Kreisstadt Deggendorf. Bauordnung Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den sicherheitsrechtlichen Anforderungen an Gebäude und bauliche Anlagen und regelt das bauaufsichtliche Verfahren. Bei Fachfragen zur Bayerische Bauordnung (BayBO) und zu Sonderbauverordnungen findet durch das Sachgebiet 34 in Einzelfällen eine Beratung statt. Bei Bauvorhaben des Bundes, des Landes oder des Bezirks erteilt das Sachgebiet 34 die Zustimmung nach Art. 73 BayBO und die denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz. Brandschutz Ein wichtiger Aspekt bei der Gebäudeplanung ist ein tragfähiges Brandschutzkonzept. Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz müssen aufeinander abgestimmt sein. Den Kommunen, unteren Bauaufsichtsbehörden und Privaten stehen bei schwierigen Einzelfällen die Sachgebiete 10 (abwehrender Brandschutz) und 34 (vorbeugender Brandschutz) für eine fachliche Beratung zur Verfügung. Infobriefe Mit den Infobriefen „Planen und Bauen in Niederbayern“ gibt das Sachgebiet 34 Informationen zu aktuellen und bedeutsamen Themen des Planungs- und Baugeschehens mit Schwerpunkt städtebauliche Planung. Im Sinne eines Beratungs- und Informationsangebotes richtet sich der Infobrief an alle im städtebaulichen Bereich Tätigen. Die bisher erschienen Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Gemeinsames Planen und Bauen (Nr. 1) Blick über den niederbayerischen Zaun (Nr. 2) Ortsränder (Nr. 3) Flächensparendes Bauen (Nr. 4) Gewerbegebiete (Nr. 5) Barrierefreies Bauen (Nr. 6) Stadt im Wandel (Nr. 7) Energieeffizientes Planen und Bauen (Nr. 8)
Einzelhandel (Nr. 9) |
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Städtebauförderung (Ausführliche Informationen finden Sie unter
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Die Städtebauförderung unterstützt seit 1971 die Kommunen in Niederbayern bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. In diesem Zeitraum wurden Fördermittel in Höhe von fast 500 Mio. € bereitgestellt, damit konnten Kosten von über 800 Mio. € finanziert werden. Die Finanzhilfen des Staates aktivieren Privatkapital in mehrfacher Höhe und tragen so nachhaltig zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Aktuelle Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, die Wiedernutzung von Brachflächen, die Modernisierung vorhandener Bausubstanz und die Bewältigung des strukturellen und demographischen Wandels. Städtebauförderungsprogramme
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Grundprogramm Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:
- Soziale Stadt Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:
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Stadtumbau West Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:
- Städtebaulicher Denkmalschutz West Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:
- Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke
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Bayerisches Programm Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:
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EU-Programme
Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:
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Härtefallregelung |
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In der Reihe „Dokumentationen“ wurden bisher etwa 70 erfolgreich
durchgeführte Sanierungsmaßnahmen publiziert. Einen Überblick über "25
Jahre Städtebauförderung in Niederbayern" gibt die Dokumentation 30 (Download, pdf-Datei, 14,1 MB), in der
alle Themenschwerpunkte städtebaulicher Sanierung ausführlich
dargestellt sind.
Bei Vorliegen von städtebaulichen Missständen nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB) ist zunächst eine Vorbereitung der Sanierung nach §§140 ff notwendig (z.B. Vorbereitende Untersuchungen / Rahmenplanung/ Sanierungssatzung). Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind die Vorschriften der §§ 146 ff BauGB maßgeblich. Für die Aufnahme in ein Förderprogramm bzw. die Fortführung einer Fördermaßnahme bedarf es einer Bedarfsmitteilung der Gemeinde. Für den Regierungsbezirk Niederbayern wird - nach Bekanntgabe der voraussichtlichen Mittelkontingente durch die Oberste Baubehörde - jährlich eine Programmaufstellung für den Gesamtbedarf durchgeführt. Für die Förderung sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbes. §§ 136 ff (BauGB), die Städtebauförderrichtlinien – StBauFR 2007 (Bek. vom 08.12.2006, AllMBl. Nr. 15/2006 geändert durch Bek.m.v. 22.10.2010, AIIMBI S.290) und die Bestimmungen des Bayerischen Haushaltsrechts maßgeblich. Die Förderung erfolgt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der derzeitige Fördersatz beträgt max. 60 % der förderfähigen Kosten, wobei gemessen an den Gesamtkosten der Sanierung nur max. 50 % Fördermittel eingesetzt werden dürfen. Im Einzelfall ist im Rahmen der Härtefallregelung (s.o.) ein erhöhter Fördersatz bis zu 80 % möglich. Die Städtebauförderungsmittel sind grundsätzlich subsidiär einzusetzen; alle anderen einschlägigen Fördermöglichkeiten und sonstigen Einnahmemöglichkeiten müssen vorrangig ausgeschöpft sein. Anträge und Formblätter, weitere Informationen
Die notwendigen Anträge und Formblätter sowie weitere Informationen
über die Städtebauförderung in Bayern finden Sie unter der folgenden
Adresse:
Publizitätsvorschriften Entsprechend den Vorgaben des Bundes und des Landes ist bei Maßnahmen der Städtebauförderung öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen. Für investive Maßnahmen sind Bautafeln mit Angaben zur Maßnahme und zum jeweiligen Programm unter Verwendung der entsprechenden Logos aufzustellen. Dies sind
Darüber hinaus ist aktuell bei allen Veröffentlichungen über Städtebauförderungsmaßnahmen, Flyern, Einladungen zu Spatenstichen oder Einweihungen das Logo "40 Jahre Städtebau" zu verwenden.
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