SACHGEBIET 34

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Städtebau und Ortsplanung

Städtebaulicher Rahmenplan Abensberg
Rahmenplan Abensberg

Fachliche Beratung

Das Sachgebiet 34 berät Kommunen in allgemeinen Fachfragen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Vorbereitung und Durchführung konkreter städtebaulicher Projekte. Das Spektrum umfasst Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen, Maßnahmen zur Vitalisierung der Innenstädte, Umnutzung innerörtlicher Brachflächen und städtebaulich - architektonisch - denkmalpflegerisch bedeutsame Einzelvorhaben. Auch anhand von Beispielen können kommunalen Entscheidungsträgern Hilfen gegeben werden.

Aktuell wichtige Themen im Städtebau sind Strategien zur Bewältigung des Klimawandels und des demographischen Wandels sowie die Gewährleistung einer ressourcenschonenden und flächensparenden Entwicklung. Weitere Infos dazu finden sich auch unter www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/staedtebau/.

Entwicklungskonzepte und Rahmenpläne

Bei komplexen Sachverhalten ist es häufig zweckdienlich, sich neben der gesetzlich geregelten Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) einer informellen Planungsebene zu bedienen. Dabei können einzelne räumlich abgrenzbare Bereiche oder sachliche Problemfelder (z.B. Verkehr, Grünausstattung, Stadtstruktur) vertieft untersucht werden. Der zunächst erhöhte Aufwand wird durch die nachfolgend raschere Zielfindung und Umsetzung in rechtsverbindliche Bauleitpläne mehr als ausgeglichen. Fehlentscheidungen können verhindert, Zeit und Geld gespart und die Investitionssicherheit erhöht werden. Die Durchführung von Städtebauförderungsmaßnahmen setzt in der Regel ein integriertes Entwicklungskonzept voraus.

Städtebauliche Wettbewerbe

Um ein möglichst vielfältiges Angebot von Lösungsalternativen für eine städtebauliche Aufgabe zu erhalten ist der städtebauliche Wettbewerb das geeignete Verfahren. Gerade bei problematischen Rahmenbedingungen und konkurrierenden Ansprüchen lassen sich Planungsalternativen aufzeigen. Das Sachgebiet 34 berät Kommunen bei grundsätzlichen Fragestellungen im Vorfeld der Wettbewerbsauslobung. Informationen gibt auch die Bayerische Architektenkammer.

Planungszuschüsse des Landes

Modellhafte Planungen von Kommunen, wie z.B. städtebauliche Rahmenpläne zu räumlichen und thematischen Sondersituationen oder städtebauliche Wettbewerbe können mit Planungszuschüssen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern – Oberste Baubehörde – gefördert werden. Durch das Sachgebiet 34 erfolgt hierbei in der Vorbereitungs- und Durchführungsphase die fachliche Beratung.
 

Wettbewerb Bürgerzentrum Plattling

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Bauplanung und Bauordnung


Ausschnitt des Flächennutzungsplans Landshut

Bauplanung

Kernelemente des allgemeinen Städtebaurechts sind die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche (Bebauungsplan) Bauleitplanung, mit der die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden vorbereitet und geleitet werden. Die Bauleitpläne werden von den Kommunen in eigener Verantwortung aufgestellt. Bei Bedarf erfolgt durch das Sachgebiet 34 eine fachliche Beratung. Zuständig für die Genehmigung der Flächennutzungspläne der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind die jeweiligen Landratsämter. Die Regierung von Niederbayern genehmigt die Flächennutzungspläne der Kreisfreien Städte Landshut, Passau und Straubing und der Großen Kreisstadt Deggendorf.

Bauordnung

Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den sicherheitsrechtlichen Anforderungen an Gebäude und bauliche Anlagen und regelt das bauaufsichtliche Verfahren. Bei Fachfragen zur Bayerische Bauordnung (BayBO) und zu Sonderbauverordnungen findet durch das Sachgebiet 34 in Einzelfällen eine Beratung statt. Bei Bauvorhaben des Bundes, des Landes oder des Bezirks erteilt das Sachgebiet 34 die Zustimmung nach Art. 73 BayBO und die denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz.

Brandschutz

Ein wichtiger Aspekt bei der Gebäudeplanung ist ein tragfähiges Brandschutzkonzept. Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz müssen aufeinander abgestimmt sein. Den Kommunen, unteren Bauaufsichtsbehörden und Privaten stehen bei schwierigen Einzelfällen die Sachgebiete 10 (abwehrender Brandschutz) und 34 (vorbeugender Brandschutz) für eine fachliche Beratung zur Verfügung. 

Infobriefe

Mit den Infobriefen „Planen und Bauen in Niederbayern“ gibt das Sachgebiet 34 Informationen zu aktuellen und bedeutsamen Themen des Planungs- und Baugeschehens mit Schwerpunkt städtebauliche Planung. Im Sinne eines Beratungs- und Informationsangebotes richtet sich der Infobrief an alle im städtebaulichen Bereich Tätigen. Die bisher erschienen Publikationen sind nachstehend aufgeführt.

Gemeinsames Planen und Bauen (Nr. 1)

Blick über den niederbayerischen Zaun (Nr. 2)

Ortsränder (Nr. 3)

Flächensparendes Bauen (Nr. 4)

Gewerbegebiete (Nr. 5)

Barrierefreies Bauen (Nr. 6)

Stadt im Wandel (Nr. 7)

Energieeffizientes Planen und Bauen (Nr. 8)

Einzelhandel (Nr. 9)
 

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Städtebauförderung

(Ausführliche Informationen finden Sie unter  www.stmi.bayern.de/bauen/staedtebauförderung)

Neuer Marktplatz von Wurmannsquick
Neuer Marktplatz von Wurmannsquick

Ziele und Schwerpunkte

Die Städtebauförderung unterstützt seit 1971 die Kommunen in Niederbayern bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. In diesem Zeitraum wurden Fördermittel in Höhe von fast 500 Mio. € bereitgestellt, damit konnten Kosten von über 800 Mio. € finanziert werden. Die Finanzhilfen des Staates aktivieren Privatkapital in mehrfacher Höhe und tragen so nachhaltig zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Aktuelle Schwerpunkte der Städtebauförderung sind Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, die Wiedernutzung von Brachflächen, die Modernisierung vorhandener Bausubstanz und die Bewältigung des strukturellen und demographischen Wandels.

Städtebauförderungsprogramme

  • Bund-Länder-Programme

 - Grundprogramm
Seit 1971 werden in diesem Programm die Gemeinden bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen gefördert. Die Handlungsschwerpunkte werden an den jeweiligen aktuellen Erfordernissen ausgerichtet.

Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:

 - Soziale Stadt
Seit 1999 wird im Rahmen des Programms Soziale Stadt in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf durch städtebauliche Maßnahmen ein Beitrag geleistet, um sozialräumlichen Polarisierungen gegenzusteuern. Der integrative Ansatz des Programms setzt verstärkt auf die Partizipation und Kooperation aller Beteiligten.

Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:

 - Stadtumbau West
Seit 2004 steht Kommunen mit besonderen Problemlagen in Folge des wirtschaftlichen Strukturwandels und der demographischen Entwicklung (z. B. größere Brachflächen, umfangreicher Gebäudeleerstand) das Programm Stadtumbau West zur Behebung städtebaulicher Probleme zur Verfügung.

Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:

 - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Zentrale Versorgungsbereiche in Kommunen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand betroffen sind, werden seit 2008 im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gestärkt und im Rahmen von Gesamtmaßnahmen als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben entwickelt.

Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:

 - Städtebaulicher Denkmalschutz West
Mit Beginn des Jahres 2009 wird insbesondere für die städtebauliche Erneuerung historischer Stadt- und Ortskerne das neue Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz West" angeboten.

Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:

 - Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke
Kommunen im ländlichen Raum und dort insbesondere die überörtliche Zusammenarbeit  und Netzwerke zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge können seit 2010 in diesem Förderprogramm unterstützt werden. Antragsberechtigt sind vor allem kleinere Kommunen in strukturschwachen und von Abwanderung und demographischen Veränderungen besonders betroffenen Gebieten.

 ·         Bayerisches Programm
Das Bayerische Programm stellt eine Ergänzung der Bundesprogramme dar mit dessen Hilfe insbesondere Maßnahmen und Projekte gefördert werden, für die eine vereinfachte Anwendung der Verfahren nach den Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts möglich ist. (insbesondere Einzelvorhaben).

Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:

·         EU-Programme
In der EU-Förderperiode 2007 - 2013 ist im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unter dem Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung die Städtebauförderung mit der Prioritätsachse "Nachhaltige Stadtentwicklung" vertreten. Dabei werden in den Kommunen folgende Maßnahmengruppen unterstützt:

  • Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen

  • Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirtschaftlichem, ökologischem oder sozialem Entwicklungsbedarf

  • Bewahrung und Erschließung des historischen, kulturellen und natürlichen Erbes

Aktuelle Beispiele aus Niederbayern:

·         Härtefallregelung
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 23. März 2010 eine Nachfolgeregelung für die ausgelaufene Sonderförderung in Hochfranken und den Grenzlandkreisen zur tschechischen Republik beschlossen. Mit der neuen Härtefallregelung wird es jetzt landesweit struktur- und finanzschwachen Städten und Gemeinden erleichtert, in Einzelfällen für ausgewählte, regional besonders strukturwirksame städtebauliche Erneuerungsprojekte einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent zu erhalten. Die für alle Städtebauförderungsprogramme geltende Regelung gilt ab 1. Juni 2010.

Dokumentationen
 

Dokumentation Nr.30: 25 Jahre Städtebauförderung in Niederbayern - Ein Rückblick

In der Reihe „Dokumentationen“ wurden bisher etwa 70 erfolgreich durchgeführte Sanierungsmaßnahmen publiziert. Einen Überblick über "25 Jahre Städtebauförderung in Niederbayern" gibt die Dokumentation 30 (Download, pdf-Datei, 14,1 MB), in der alle Themenschwerpunkte städtebaulicher Sanierung ausführlich dargestellt sind.
Die nachstehende Liste gibt einen Überblick über die bisherigen Veröffentlichungen. Exemplare können über das Sachgebiet 34 kostenfrei bezogen werden.
Liste der Dokumentationen

Verfahren

Bei Vorliegen von städtebaulichen Missständen nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB) ist zunächst eine Vorbereitung der Sanierung nach §§140 ff notwendig (z.B. Vorbereitende Untersuchungen / Rahmenplanung/ Sanierungssatzung). Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind die Vorschriften der §§ 146 ff BauGB maßgeblich.

Für die Aufnahme in ein Förderprogramm bzw. die Fortführung einer Fördermaßnahme bedarf es einer Bedarfsmitteilung der Gemeinde. Für den Regierungsbezirk Niederbayern wird - nach Bekanntgabe der voraussichtlichen Mittelkontingente durch die Oberste Baubehörde - jährlich eine Programmaufstellung für den Gesamtbedarf durchgeführt.

Förderung und Finanzierung

Für die Förderung sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbes. §§ 136 ff (BauGB), die Städtebauförderrichtlinien – StBauFR 2007 (Bek. vom 08.12.2006, AllMBl. Nr. 15/2006 geändert durch Bek.m.v. 22.10.2010, AIIMBI S.290) und die Bestimmungen des Bayerischen Haushaltsrechts maßgeblich. Die Förderung erfolgt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der derzeitige Fördersatz beträgt max. 60 % der förderfähigen Kosten, wobei gemessen an den Gesamtkosten der Sanierung nur max. 50 % Fördermittel eingesetzt werden dürfen. Im Einzelfall ist im Rahmen der Härtefallregelung (s.o.) ein erhöhter Fördersatz bis zu 80 % möglich.

Die Städtebauförderungsmittel sind grundsätzlich subsidiär einzusetzen; alle anderen einschlägigen Fördermöglichkeiten und sonstigen Einnahmemöglichkeiten müssen vorrangig ausgeschöpft sein.

Anträge und Formblätter, weitere Informationen

Die notwendigen Anträge und Formblätter sowie weitere Informationen über die Städtebauförderung in Bayern finden Sie unter der folgenden Adresse:
 http://www.stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung

Publizitätsvorschriften

Entsprechend den Vorgaben des Bundes und des Landes ist bei Maßnahmen der Städtebauförderung öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen. Für investive Maßnahmen sind Bautafeln mit Angaben zur Maßnahme und zum jeweiligen Programm unter Verwendung der entsprechenden Logos aufzustellen. Dies sind

  • im Bayerischen Städtebauförderprogramm
    Logo "Bayerisches Staatswappen - Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern"
  • im Bund-Länder-Grundprogramm
    Logo "gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages"
  • im Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt"
    Logo "gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages"
  • im Bund-Länder-Programm "Stadtumbau West"
    Logo "gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages"
  • im Bund-Länder-Programm "Aktive Zentren"
    Logo "gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages"
  • im Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz"
    Logo "gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages"
  • im Bund-Länder-Programm "Kleinere Städte und Gemeinden"
    Logo "gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages"
  • im Modellvorhaben "Ort schafft Mitte" zusätzlich zum jeweiligen Programm

Darüber hinaus ist aktuell bei allen Veröffentlichungen über Städtebauförderungsmaßnahmen, Flyern, Einladungen zu Spatenstichen oder Einweihungen das Logo "40 Jahre Städtebau" zu verwenden.

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