Gründlandflächen dürfen ausnahmsweise bis 1. April, Wiesenbrütergebiete nur bis 15. März gewalzt werden. Die Karte zeigt die Wiesenbrütergebiete in Niederbayern, in denen nach dem 15. März nicht mehr gewalzt werden darf. Die auf der Karte eingezeichneten Nummern können in der Tabelle der von der Regierung erlassenen Allgemeinverfügung dem jeweiligen Wiesenbrütergebiet zugeordnet werden. Eine flächenscharfe Einsichtnahme bietet das Portal „FIN-Web“ (http://fisnatur.bayern.de/webgis).
© Quelle: Kartengrundlage Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung, Kartographie: Regierung von Niederbayern

Walzverbot: Frist verschoben

Grünlandflächen dürfen ausnahmsweise bis 1. April (statt bis 15. März) gewalzt werden.
Das hat die Regierung von Niederbayern jetzt per Allgemeinverfügung erlassen. Grund sind die weiterhin andauernden hohen Bodenfeuchten, die eine Verschiebung der Walzfrist erforderlich machen. Von der Regelung ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete – hier gilt das Walzverbot bereits ab 15. März.

Pressemitteilung der Regierung von Niederbayern mit weiteren Informationen