
Walzverbot: Frist verschoben
Grünlandflächen dürfen ausnahmsweise bis 1. April (statt bis 15. März) gewalzt werden.
Das hat die Regierung von Niederbayern jetzt per Allgemeinverfügung erlassen. Grund sind die weiterhin andauernden hohen Bodenfeuchten, die eine Verschiebung der Walzfrist erforderlich machen. Von der Regelung ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete – hier gilt das Walzverbot bereits ab 15. März.
Pressemitteilung der Regierung von Niederbayern mit weiteren Informationen