Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Hoerabach

Die Firma Karl Projekt GmbH beantragt bei der Regierung von Niederbayern eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Hoerabach, einer Deponie der Deponieklasse I (DK I), auf einer Teilfläche der Flurnummer 2350 in der Gemarkung Agendorf der Gemeinde Steinach.

Bei dem Standort Hoerabach handelt es sich um einen teilverfüllten ehemaligen Kristallinsteinbruch. Das anstehende Gestein wurde im Zeitraum von 1973 bis ca. 1984 bis ca. 20 m unter das umliegende Gestein abgebaut. Anschließend wurde die Abgrabung von 1984 bis etwa 1990 vom Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land als Bauschuttdeponie genutzt. Insgesamt wurden ca. 250.000 m3 Bauschutt und auch Schwarzdecken eingebaut.

Aufgrund fehlender Entsorgungskapazitäten für mineralische Restabfälle beabsichtigt die Karl-Gruppe am Standort des ehem. Steinbruchs Hoerabach eine Deponie der Deponieklasse I einzurichten. Hierdurch erfolgt gleichzeitig die Sicherung einer am Standort vorhandenen Altablagerung.

Die verkehrstechnische Erschließung der Deponie erfolgt von der BAB A3 Ausfahrt Straubing über die B 20 Ausfahrt Agendorf zur St 2140 und weiter nach ca. 2 km ohne Ortsdurchfahrt über die direkt an der Deponie vorbeiführende Kreisstraße SR8.

Das Basisabdichtungssystem der Deponie soll in einem Bauabschnitt hergestellt werden. Die Verfüllung der Deponie erfolgt in 7 Verfüllabschnitten. Die Verfüllung erfolgt zunächst über die südliche Zufahrt, beginnend mit Verfüllabschnitt VA 1, von Ost nach West.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Plänen und Beschreibungen. Das Vorhaben wirkt sich voraussichtlich in der Gemeinde Steinach sowie in der Stadt Bogen aus.

Planfeststellungsunterlagen