Übersichtskarte
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Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk Simbach a. Inn zur Landesgrenze bei St. Peter am Hart in Österreich

Die Regierung von Niederbayern hat nach Antragstellung durch die TenneT TSO GmbH (Übertragungsnetzbetreiberin) das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer neuen 380-kV-Leitung vom Umspannwerk Simbach a. Inn zur Landesgrenze bei St. Peter am Hart in Österreich eingeleitet.

Die Übertragungsnetzbetreiberin beabsichtigt, als ersten Schritt des Netzausbaus im Raum Altheim – Pirach – Simbach a. Inn – St. Peter am Hart (A) eine 380-kV- Freileitung vom Umspannwerk Simbach am Inn (Landkreis Rottal-Inn, Niederbayern) zur Landesgrenze Deutschland/Österreich zu bauen. Dieser aus 38 Masten bestehende Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 13 km und verläuft vollständig auf dem Gebiet der Stadt Simbach am Inn.

Die geplante Leitung soll in dem betreffenden Bereich die drei bestehenden 220 kV-Freileitungen Altheim – St. Peter (Ltg. Nr. B 104), Anschluss Simbach a. Inn (Ltg. Nr. B 128) und St. Peter – Pleinting (Ltg. Nr. B 97) im Zuge des Neubaus ersetzen. Die Bundesnetzagentur hat dieses Vorhaben zur Erhöhung der Transportkapazität als notwendig bestätigt. Die Übertragungskapazität der bestehenden 220 kV-Leitung ist aufgrund eines erhöhten Stromtransportbedarfs bedingt durch den Zubau erneuerbarer Energien bereits zeitweise ausgeschöpft.

Der zur Planfeststellung beantragte Leitungsabschnitt beginnt bei Mast Nr. 9 am Inn. Die Freileitung verläuft zunächst in Bündelung mit einer bestehenden 220-kV-Leitung, um ab Mast Nr. 17 im Bogen als Neubauabschnitt um Simbach a. Inn bis zum Mast Nr. 34 nordwestlich von Matzenhof zu führen. Im Folgenden verläuft die Plantrasse teilweise in gemeinsamer Leitungsführung mit der bestehenden 110 kV-Leitung O58 Simbach – Pfarrkirchen zum Umspannwerk Simbach.

Die Planunterlagen wurden den Behörden sowie Fachstellen zugesandt und in der Stadt Simbach a.Inn vom 29.08.2016 bis zum 26.09.2016 ausgelegt. Bis zum 10.10.2016 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Im Rahmen dieser Auslegung der Planunterlagen wurden durch private Betroffene, durch Verbände und durch Träger öffentlicher Belange Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden im Erörterungstermin vom 25. bis 27.10.2017 diskutiert.

Planänderung

Im Anschluss an den Erörterungstermin prüfte die Vorhabenträgerin einzelne Punkte der Planung und nahm in einigen Bereichen Änderungen vor. Unter Anderem kam es zu einer Verschiebung der Maststandorte Nrn. 16, 17, 25, 26, 33 sowie zu zusätzlichen Waldüberspannungen im Bereich zwischen Mast Nr. 20 und Mast Nr. 24. Hierdurch ändern sich nicht nur die Maststandorte, sondern auch die durch die Leiterseile überspannten Flächen und damit die Lage der Schutzstreifen.

Neben der Stadt Simbach a.Inn sind auch der Markt Triftern sowie der Markt Tann vom Vorhaben betroffen, weil dort für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen Flächen benötigt werden.

Um allen möglicherweise neu oder stärker Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung zu geben, werden die geänderten Planunterlagen erneut ausgelegt. Der genaue Zeitpunkt der Auslegung kann den untenstehenden Bekanntmachungen der einzelnen Gemeinden entnommen werden.

Vorgehensweise

Wenn Sie sich einen Überblick über das Vorhaben verschaffen wollen, empfiehlt es sich, mit dem Erläuterungsbericht (Anlage 2) zu beginnen. Hier ist das Vorhaben in allgemeinverständlicher Sprache dargestellt und erläutert. Um herauszufinden, wo die Leitung genau verläuft, sollte man zunächst auf dem Übersichtsplan die jeweilige Blattschnittnummer heraussuchen. Mit dieser Nummer kann man dann den richtigen Detailplan finden.


Planfeststellungsunterlagen

Hinweis: Maßgeblich für den weiteren Verfahrensgang sind ausschließlich die unter „Planfeststellungsunterlagen 2022“ aufgeführten Unterlagen. Inwieweit Unterlagen neu erstellt, aktualisiert oder angepasst wurden, kann der dort enthaltenen Anlage 0.2 „Änderungen Deckblatt Übersicht“ entnommen werden. Sofern bereits ausgelegte Unterlagen nicht lediglich angepasst, sondern neu erstellt wurden, können die ursprünglichen Unterlagen weiterhin unter „Planfeststellungsunterlagen 2016“ eingesehen werden. 
 

Planfeststellungsunterlagen 2022


Planfeststellungsunterlagen 2016