Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung von Adlkofen nach Matzenhof

Für den Bau der 380-kV-Freileitung Adlkofen – Matzenhof wird seit Januar 2018 das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieser Abschnitt ist einer von drei Teilen des grenzüberschreitenden Vorhabens der TenneT TSO GmbH zur Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Altheim und St. Peter (Österreich). Er liegt im Gebiet der Landkreise Landshut, Rottal-Inn und Mühldorf am Inn.

Der Ersatz der bestehenden 220-kV-Leitung durch eine 380-kV-Leitung ist geplant, um der erheblichen Steigerung des Bedarfs an Transportkapazitäten für elektrische Energie Rechnung zu tragen. Durch diese wichtige Baumaßnahme soll auch in Zukunft die Versorgungssicherheit auf gleichbleibend hohem Niveau gewährleistet werden.

Der aus 177 Masten bestehende Teilabschnitt der geplanten 380 kV-Leitung von Altheim über Simbach a. Inn nach St. Peter am Hart in Oberösterreich  (Leitungsnummer B152) hat eine Länge von insgesamt  rund 66 km. Dieser Teilabschnitt wird in dem betreffenden Bereich die bestehende 220-kV-Freileitung zwischen Altheim und St. Peter (Leitungsnummer B104) ersetzen. Diese wird mit dem Bau der neuen Leitung Zug um Zug zurückgebaut.

Die Planunterlagen wurden den Behörden sowie Fachstellen zugesandt und in den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Im Februar und März 2018 erfolgte die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Im Rahmen dieser Auslegung haben private Betroffene, Verbände und Träger öffentlicher Belange Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden im Erörterungstermin vom 21.01.2019 bis zum 24.01.2019 in Neumarkt – St. Veit sowie vom 28.01.2019 bis zum 31.01.2019 in Eggenfelden erörtert.

Planänderung

Im Anschluss an den Erörterungstermin prüfte die Vorhabenträgerin die Planung und änderte diese in mehreren Bereichen. Unter anderem ist es durch die Änderung der Planunterlagen in mehreren Teilabschnitten jeweils zu einer Umplanung gekommen. Hierdurch ändern sich nicht nur Maststandorte, sondern auch die durch die Leiterseile überspannten Flächen und damit die Lage der Schutzstreifen.

Um allen möglicherweise neu oder stärker Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung zu geben, werden die geänderten Planunterlagen erneut ausgelegt.

Die Planunterlagen werden den zuständigen Behörden sowie Fachstellen zugesandt und in den vom Leitungsverlauf betroffenen Gemeinden einen Monat zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die konkrete Auslegungsfrist kann bei den Städten Vilsbiburg, Eggenfelden, Neumarkt-Sankt Veit, Simbach am Inn, den Märkten Geisenhausen, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick, Tann (VG Tann), Pfeffenhausen und den Gemeinden Adlkofen, Kröning (VG Gerzen), Bodenkirchen, Niedertaufkirchen (VG Rohrbach), Unterdietfurt, Mitterskirchen, Reut (VG Tann), Zeilarn, Wurmsham (VG Velden), Mengkofen, Perach (VG Reischach), Bayerbach (VG Ergoldsbach), Niederaichbach erfragt werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben während der einmonatigen Auslegungszeit sowie zwei Wochen danach die Möglichkeit, Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben.

Vorgehensweise
Wenn Sie sich einen Überblick über das Vorhaben verschaffen wollen, empfiehlt es sich, mit dem Erläuterungsbericht (Anlage 2) zu beginnen. Hier ist das Vorhaben in verständlicher Sprache dargestellt und erläutert. Um herauszufinden, wo die Leitung genau verläuft, sollte man zunächst auf dem Übersichtsplan die jeweilige Blattschnittnummer heraussuchen. Mit dieser Nummer kann man dann den richtigen Detailplan finden.

 

Planfeststellungsunterlagen 2023

Planfeststellungsunterlagen 2018