Planfeststellungsverfahren "Neubau der 380-kV-Leitung Altheim - Matzenhof - Simbach am Inn: 2. Teilabschnitt Adlkofen - Matzenhof"

Regierung von Niederbayern

BEKANNTMACHUNG

Planfeststellungsverfahren nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. Art. 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) zum Neubau der 380-kV-Leitung Altheim - Matzenhof - Simbach am Inn: 2. Teilabschnitt Adlkofen - Matzenhof

- Anhörungsverfahren/Erörterungstermin -

1. Die TenneT TSO GmbH hat die Durchführung des o. a. Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das Anhörungsverfahren nach den §§ 43 ff. EnWG und § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt. Die Planunterlagen haben öffentlich ausgelegen. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Die Regierung von Niederbayern hat hierzu folgende Termineinteilung festgelegt:

Die Erörterungstermine finden für die Betroffenheiten
in den Landkreisen Landshut und Mühldorf am Inn am

21. Januar 2019 für Träger öffentlicher Belange, Kommunen, Behörden, Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG, Verbände
22. Januar 2019 für Privatpersonen (anwaltlich vertretene Einwender, Teil 1 und 2)
23. Januar 2019 für Privatpersonen (anwaltlich vertretene Einwender, Teil 3)
 
24. Januar 2019 für Private
 
25. Januar 2019 Reservetermin

 im Kulturbahnhof, Bahnhofstraße 26, 84494 Neumarkt St. Veit

für die Betroffenheiten
im Landkreis Rottal-Inn am

28. Januar 2019 für Kommunen, Behörden, Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange
29. Januar 2019 für Private aus dem Bereich Markt Gangkofen, Markt Massing, Markt Falkenberg, Gemeinde Pleiskirchen, Gemeinde Geratskirchen, Gemeinde Unterdietfurt, Gemeinde Reischach, Gemeinde Mitterskirchen, Gemeinde Hebertsfelden, Stadt Eggenfelden und Gemeinde Erlbach
 
30. Januar 2019 für Private aus dem Bereich Markt Wurmannsquick
 
31. Januar 2019 für Private aus dem Bereich Markt Tann, Gemeinde Reut, Gemeinde Zeilarn, Gemeinde Kirchdorf a. Inn und Stadt Simbach a. Inn
 
01. Februar 2019 Reservetermin

sowie für die Betroffenheiten aus allen o. a. Landkreisen

6. Februar 2019 Reservetermin
7. Februar 2019 Reservetermin

im Gotischen Kasten, Hofmark 45, 84307 Eggenfelden statt.

Die Termine beginnen jeweils um 9:00 Uhr, Einlass und Registrierung erfolgen ab 08:30 Uhr.

An den Reserveterminen wird die Erörterung nur bei Bedarf fortgesetzt. Ob ein solcher Bedarf vorliegt, wird am Ende eines Erörterungstages bekanntgegeben.

2. Die Terminierung erfolgt durch den Versammlungsleiter.

3. Die Erörterungstermine sind nicht öffentlich.

4. Nicht nur die Einwender, sondern auch die Betroffenen, Behörden, Verbände und der Träger des Vorhabens sind zur Teilnahme berechtigt.

5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden.

6. Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Die Bevollmächtigung ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Regierung zu geben.

Um die Teilnahmeberechtigung festzustellen, wird eine Einlasskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigten müssen daher einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, aus dem sich mindestens Name und Wohnort ergeben.

7. Kosten, die durch die Teilnahme am den Erörterungsterminen oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Landshut den 17.12.2018