Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung
Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen werden für Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet. Die Zulassung zur Meisterprüfung muss beantragt werden.
Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte und Landwirtinnen, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.
Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer
- umfassendes Fachwissen
- seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln sowie
- die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung
nach.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Bildung Landwirtschaft
Telefon +49 (0)871 808-1910
E-Mail bildung-lw-hw@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Am Lurzenhof 3
84036 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Es ist ein Berufsabschluss als Landwirt/Landwirtin mit zweijähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis erforderlich. Über die Zulassung in Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Bei Ablegen der Meisterprüfung in Verbindung mit dem Besuch einer Landwirtschaftsschule/ Fachschule verkürzt sich die Praxiszeit auf 18 Monate.
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist mit dem bereitgestellten Formblatt in schriftlicher oder elektronischer Form bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Bei Antragstellung in Verbindung mit dem Besuch einer Landwirtschaftsschule/Fachschule ergibt sich die zuständige Regierung aus dem Schulort, bei Antragstellung ohne Schulbesuch nach dem Wohnort.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag durch die Regierung. Der zuständige Prüfungsausschuss bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest.
keine
- Antrag auf Zulassung zur Landwirtschaftsmeisterprüfung
- Zeugnis der Berufsabschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis über einschlägige Berufspraxis nach der Berufsabschlussprüfung
Prüfungsgebühr: 350 EUR
Falls Kosten für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung außerhalb des Fachschulunterrichts anfallen, ist ein Eigenanteil von max. 600 EUR zu erbringen.
- Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt / Landwirtin (LwMstrPrV)
- Verordnung über die Durchführung der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Prüfungsordnung Berufsbildung - Landwirtschaft und Hauswirtschaft - LHBPO)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage