Kehrbezirksausschreibungen
Für die Tätigkeit der Kaminkehrer sieht das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die Bildung von Kehrbezirken vor. Es ist Aufgabe der Regierung, diese Kehrbezirke nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen. Hierbei werden die Kehrbezirke öffentlich ausgeschrieben.
Weitere Informationen zur Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in:
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In Niederbayern gibt es derzeit 167 Kehrbezirke, die sich wie folgt aufteilen:
- Landkreis Deggendorf
13
- Landkreis Dingolfing-Landau
14
- Landkreis Freyung-Grafenau
12
- Landkreis Kelheim
16
- Landkreis Landshut
20
- Landkreis Passau
27
- Landkreis Regen
14
- Landkreis Rottal-Inn
17
- Landkreis Straubing-Bogen
15
- Stadt Landshut
7
- Stadt Passau
6
- Stadt Straubing
6
Sollten Sie in Betriebs- und Brandschutzfragen den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benötigen, können Sie eine entsprechende Suche unter www.schornsteinfeger-innung-niederbayern.de mit dem Menüpunkt "Kaminkehrersuche" rechts oben starten.
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Zur Zeit liegen keine Ausschreibungen vor.