Naturschutzgebiete

Sippenauer MoorNaturschutzgebiete sind die Zentren der Biologischen Vielfalt. Sie sind besonders artenreich, Lebensraum sehr seltener Arten oder charakterisieren in besonderem Maße landschaftstypische Lebensräume.

Sie dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der darin lebenden Tier- und Pflanzenarten. In ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung untersagt. Nutzungen sind zulässig und oft auch erwünscht, wenn sie mit Schutzzweck vereinbar sind.

Der Regierung von Niederbayern obliegt als Höhere Naturschutzbehörde die Ausweisung von Naturschutzgebieten, sowie die Erteilung von Befreiungen von Verboten. 

Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes erfolgt durch eine Rechtsverordnung, die aus dem Verordnungstext und einer oder mehreren Schutzgebietskarten besteht. Untenstehend sind alle Unterlagen zu derzeit laufenden Verfahren, sowie die Verordnungen über die aktuell 65 Naturschutzgebiete in Niederbayern veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Festsetzung von Naturschutzgebieten

Weitere Informationen zu Befreiungen von Verboten




Naturschutzgebiets-Verordnungen