Beglaubigung, Legalisation, Apostille

Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, kann – je nach Land, in dem die Verwendung geplant ist – durch Legalisation oder Erteilung einer Apostille bescheinigt werden. Die Erteilung einer Apostille oder einer Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren erfolgt für bestimmte Urkunden durch die Regierung von Niederbayern.

Weitere Informationen zur Beantragung einer Apostille oder Beglaubigung