Regierung und Bezirk

Die Regierung von Niederbayern und der Bezirk Niederbayern haben zwar den gleichen Wirkungskreis (Regierungsbezirk Niederbayern), ihre Stellung im Staatsaufbau ist jedoch grundverschieden.

 

Regierung

Großes Bayerisches Staatswappen

Bezirk

Wappen des Bezirks Niederbayern

Position im Staatsaufbau Die Regierung von Niederbayern ist eine Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den Bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z.B. Landratsämter). Der Bezirk Niederbayern ist eine in der Verfassung des Freistaates Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaft. Der Bezirk bildet neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die dritte kommunale Ebene.
Leitung Geleitet wird die Regierung vom Regierungspräsidenten, der die Staatsregierung in Niederbayern repräsentiert. Der Regierungspräsident und seine Stellvertreterin, die Regierungsvizepräsidentin, sind Staatsbeamte und werden von der Staatsregierung ernannt.

Der Bezirkstagspräsident verwaltet zusammen mit dem Bezirkstag und den bestellten Ausschüssen den Bezirk. Er wird vom Bezirkstag aus dessen Mitte gewählt und vertritt den Bezirk nach außen. Der Bezirkstag wird zeitgleich mit dem bayerischen Landtag auf fünf Jahre gewählt.

Wappen Die Regierung von Niederbayern führt, wie alle bayerischen Bezirksregierungen, das am 5. Juni 1950 mit dem Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern eingeführte Große Bayerische Staatswappen. Das Wappen des Bezirks Niederbayern stellt im gespaltenen Schild heraldisch rechts die bayerischen weiß-blauen Rauten und heraldisch links in Silber einen aufgerichteten roten Panther dar. Das Bezirkswappen wurde in dieser Form 1957 eingeführt.