Raumverträglichkeitsprüfung
In einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) werden Vorhaben von erheblich überörtlicher Raumbedeutsamkeit im Vorfeld späterer Zulassungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierfür sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten (einschließlich solcher des Umweltschutzes) zu prüfen. Maßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms und der jeweiligen Regionalpläne. Die RVP wird grundsätzlich mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Bis 2023 wurde das Verfahren als Raumordnungsverfahren (ROV) bezeichnet.
Weitere Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung
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- aktuell keine laufenden Verfahren -
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- Raumordnungsverfahren für die B 15neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut
- Mittelalterlicher Natur- und Erlebnispark mit Übernachtungseinrichtung im Zwieseler Winkel
- Vereinfachtes Raumordnungsverfahren zum Hochwasserschutz Stögermühlbach (pdf, 286 KB)
- Erweiterung eines Möbelhauses und die Errichtung eines Sportfachmarktes in Straubing
- Raumordnungsverfahren für die Stromleitung von Adlkofen nach Matzenhof (Simbach a. Inn)
- Ergänzendes Raumordnungsverfahren für eine Erdgasfernleitung von Pförring nach Finsing im Abschnitt von Pförring nach Aigsbach
- Errichtung eines Hagebaumarkts (Bau- und Gartenfachmarkt) in Kelheim
- Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Freileitung von Altheim nach Adlkofen
- Raumordnungsverfahren für die "Erdgas-Loop-Leitung Forchheim – Finsing (LFF) der Open Grid Europe GmbH"
- Hunding – Ansiedlung eines Nahversorgers und eines Getränkemarktes