Raumverträglichkeitsprüfung

In einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) werden Vorhaben von erheblich überörtlicher Raumbedeutsamkeit im Vorfeld späterer Zulassungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierfür sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten (einschließlich solcher des Umweltschutzes) zu prüfen. Maßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms und der jeweiligen Regionalpläne. Die RVP wird grundsätzlich mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Bis 2023 wurde das Verfahren als Raumordnungsverfahren (ROV) bezeichnet.

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