Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Aufgabe der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung ist es, den Gesamtraum Niederbayerns und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Hierbei sind die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren und auftretende Nutzungskonflikte einer Lösung zuzuführen. Sie hat dabei immer im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung auch die Bedürfnisse nachfolgender Generationen im Blick.

Die Regierung fungiert hier als Höhere Landesplanungsbehörde. Wichtige Kernaufgaben sind hierbei die Regionalplanung und die Durchführung von Raumordnungsverfahren, aber auch Raumbeobachtung, Kartographie und Statistik, sowie Regionalmanagement.
 

Weitere Informationen:


Regionalplanung

Raumordnungsverfahren

Regionalmanagement

Raumbeobachtung

Rauminformationssystem Bayern (RISBY)