Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wir bitten Sie, auf eine persönliche Vorsprache möglichst zu verzichten und Ihren Antrag auf Ausstellung einer Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren (für die Verwendung im Ausland) schriftlich unter Benutzung des vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Bei Fragen können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Sollte im Einzelfall dennoch ein persönlicher Besuch erforderlich sein, ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen ein.
Zur Beantragung einer Apostille oder Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren ist der weiter unten unter "Formulare" verfügbare Antrag zu verwenden. In Ausnahmefällen können Sie sich auch formlos mit einem kurzen Brief, in dem Sie Ihr Anliegen schildern, an uns wenden.

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.