Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern)

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.