Arbeitssicherheitsorganisation; Beantragung einer Ausnahme
Im Arbeitsschutz sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, z. B. sind verschiedene Personen zu ernennen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte. Abweichungen müssen vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden.
Beschreibung
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, dass durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und dass sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein. Der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeiten richtet sich im Wesentlichen nach der Zahl der Beschäftigten sowie den betrieblichen Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Für Sie zuständig
- Regierung von Niederbayern - Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes
Ansprechpartner
Gewerbeaufsicht - Dezernat 1
Telefon +49 (0)871 808-1701
E-Mail gewerbeaufsicht@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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