Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis
Für Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung mit bestimmten gefährlichen Begasungsmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Eine Begasungserlaubnis wird für Begasungstätigkeiten mit Begasungsmitteln benötigt, die nach der Gefährlichkeitseinstufung als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 einzustufen sind (das gilt z. B. für die Begasungsmittel Cyanwasserstoff, Phosphorwasserstoff, Ethylenoxid, Formaldehyd oder Sulfuryldiflurid).
Für Sie zuständig
- Regierung von Niederbayern - Dezernat 5 - Stofflicher Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht
Ansprechpartner
Gewerbeaufsicht - Dezernat 5 - Chemikaliensicherheit
Telefon +49 (0)871 808-1705
E-Mail chemikaliensicherheit@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01Fax +49 (0)871 808-1799
Voraussetzungen
Die Begasungserlaubnis erhält, wer
- als Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist (in der Regel durch polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O) und soweit er die Begasungstätigkeiten selbst leitet, einen Befähigungsschein besitzt und
- über Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl verfügt.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.
Besondere Hinweise
Jeder Wechsel der Befähigungsscheininhaber ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O des Antragsteller
(bei bestimmten Begasungstätigkeiten kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auf die Vorlage des Führungszeugnisses verzichten) - Befähigungsschein(e)
Kopien der Befähigungsscheine der Personen, die die Begasungstätigkeiten durchführen
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
75,00 - 1.250,00 EUR
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage