Zivilschutz; Rückabwicklung von Schutzräumen

Die im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume werden vom Bund nicht mehr für Zivilschutzzwecke benötigt. Sie werden im Rahmen eines vom Bund vorgegebenen Verfahrens der Rückabwicklung auch aus der Zivilschutzbindung entlassen.