Stiftung; Beantragung einer Vertretungsbescheinigung

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern)

Auf Antrag der Stiftung kann die Stiftungsaufsichtsbehörde eine behördliche Vertretungsbescheinigung erteilen. Im Rechtsverkehr ist damit erkennbar, wer die Stiftung vertritt.