Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern)

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.