Digitale regionale Heimatprojekte; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert innovative Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.
Zweck
Die Förderung hat das Ziel, innovative Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung zu unterstützen, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen. Im Einzelnen soll die Förderung dazu beitragen,
- gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu fördern und zu sichern,
- digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns zu ermöglichen,
- interkommunale und interregionale Kooperationen zu fördern,
- die Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum zu stärken,
- die Profilbildung nach innen und außen sowie die Wahrnehmung aller Teilräume zu erhöhen,
- Daseinsvorsorge zu sichern.
Gegenstand
Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung gefördert werden, die einen innovativen Charakter sowie einen fachübergreifenden Ansatz aufweisen und die Entwicklung Bayerns dem Zuwendungszweck entsprechend unterstützen.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften regionalen Zuschnitts (Landkreise, Bezirke), kreisfreie Städte, Vereine und Stiftungen. Hinzu kommen auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter eine der zuvor aufgeführten kommunalen Gebietskörperschaften ist.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, bewegliche Sachen, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter (zum Beispiel Apps, Websites und andere Online-Angebote) sowie sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt maximal 300.000 Euro pro Zuwendungsempfänger. Der Fördersatz liegt je nach räumlicher Belegenheit zwischen 50 % und 90 %.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Förderung Heimatprojekte
Telefon +49 (0)871 808-1809
E-Mail heimat@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
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Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
- Heimatprojekt: Das Projekt wirkt sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns aus und dient insbesondere der Stärkung der regionalen Identität.
- Querschnittsbedeutung/fachübergreifender Ansatz: Das Projekt deckt mindestens zwei Themenbereiche ab. Hier kann insbesondere auf die Stärkung regionaler Identität abgezielt werden, aber beispielsweise auch auf Kultur/Heimatkultur, Daseinsvorsorge, ärztliche Versorgung, ÖPNV, Barrierefreiheit, Integration oder Klima.
- Innovativer Projektinhalt/neuartiger Modellcharakter: Das Projekt geht inhaltlich, technologisch oder methodisch über bereits bestehende Ansätze im jeweiligen Themenfeld der räumlichen Entwicklung in Bayern hinaus und bietet dadurch einen erkennbaren Mehrwert gegenüber bislang vorhanden Ansätzen.
- Digitaler Schwerpunkt: Im Rahmen des Projekts entsteht zum Beispiel eine App oder Internetplattform oder es werden „smarte“ oder vernetzte Anwendungen realisiert. Bei einer Machbarkeitsstudie ist die Möglichkeit und Perspektive einer Digitalisierung zwingend zu prüfen.
Antragstellung
Zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit ist zunächst eine Projektskizze beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen. Nach positiver Ersteinschätzung kann mit Unterstützung der zuständigen Regierung ein Förderantrag ausgearbeitet und dort eingereicht werden.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.
Ausschlusskriterien:
- Eine Förderung ist nicht möglich, wenn das Projekt durch ein anderes (Fach)-Förderprogramm gefördert werden kann.
- Eine Förderung nach der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie entfällt, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden kann (Verbot von Doppelförderung). Eine Kofinanzierung eines aus einem EU- oder Bundesprogramm geförderten Projekts ist jedoch möglich, sofern das EU- oder Bundesprogramm eine Landeskofinanzierung erfordert oder zulässt.
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (01.01.2021 - 31.12.2023) ohne besondere Fristen gestellt werden.
- Subventionserklärung (siehe unter "Formulare")
- Kofinanzierungserklärung/en
- Finanzierungsplan (siehe unter "Formulare")
- Evaluationsübersicht (siehe unter "Formulare")
- Antrag auf Projektförderung nach der Richtlinie zur Förderung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie - HDRFöR) [Dateiformat: docx]
- Finanzierungsplan und Evaluationsübersicht [Dateiformat: xlsx]
- Subventionserklärung [Dateiformat: docx]
- Richtlinie zur Förderung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie - HDRFöR)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)