Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten

Der Diensteintritt kann auf Antrag der verbeamteten Lehrkraft durch die Anerkennung von sonstigen für das Beamtenverhältnis förderlichen Zeiten einer hauptberuflichen Beschäftigung fiktiv vorverlegt werden.