Schulen in Bayern; Informationen
In Bayern gibt es mehr als 6.000 Schulen in mehr als 20 Schularten. Verschiedene Internetangebote und Behörden helfen Ihnen, einzelne Schulen zu finden und veröffentlichen Informationen darüber.
Beschreibung
In Bayern gibt es viele Möglichkeiten für den individuellen Bildungsweg und mehr als 6.000 Schulen. Sie können die bayerischen Schulen in Ihrer Nähe, verschiedene Schularten und Ausbildungsrichtungen sowie Schulverzeichnisse suchen. Die Schulen gliedern sich in allgemein bildende Schulen, berufliche Schulen, Schulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke. Förderschulen umfassen allgemeinbildende und berufliche Schulen. Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen auch die Schulen des zweiten Bildungswegs.
Auf der Internetseite des Kultusministeriums (siehe unter „Weiterführende Links“) können Sie nach einer bayerischen Schule in Ihrer Nähe, einer Schulart und verschiedenen Bildungsangeboten suchen. Bitte beachten Sie dabei, dass für die Grundschule (Klasse 1 bis 4) sowie für die Mittelschulen das Sprengelprinzip gilt. Beim Sprengel richtet sich die Zuteilung Ihrer Schule nach dem Wohnort oder dem Stadtteil, es gibt also keine Wahlmöglichkeit. Für Mittelschulverbünde gilt: Innerhalb des Verbundes besteht ein Wahlrecht, soweit nicht die Schulaufwandsträger Beschränkungen des Wahlrechts festgelegt haben.
Die Regierungen, staatlichen Schulämter und Landratsämter bzw. kreisfreien Städte veröffentlichen Informationen über die Schulen im Zuständigkeitsbereich im Internet. Auch private Schulträger sowie die Schulen selbst haben i.d.R. eigene Internetauftritte.
Für Sie zuständig
- Regierung von Niederbayern - Bereich 4 - Schulen
Ansprechpartner
Schulwesen allgemein
Telefon +49 (0)871 808-1050
E-Mail schulwesen@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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