Umweltbildung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der gleichnamigen Richtlinien Zuwendungen zur Intensivierung der Umweltbildung in Bayern.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Zuwendung ist es, landesweit geeignete Einrichtungen zu motivieren, regionale Umweltbildungsangebote anzubieten und damit die Umweltbildung/Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) in ganz Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung zu intensivieren
Gegenstand
Zuwendungen werden nach für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Umweltbildungsangebote schaffen. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal-, Sach- und Betriebsausgaben.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Förderung Umweltbildung
Telefon +49 (0)871 808-1819
E-Mail umweltrecht@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01Fax +49 (0)871 808-1859
Verfahrensablauf
Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderrichtlinien sind von den nichtkommunalen Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt des StMUV und ergänzenden Unterlagen (zum Beispiel Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Finanzierungsplan) oder bei kommunalen Vorhabenträgern mit den Mustern 1a und 2 zu Art. 44 BayHO und den vorgenannten ergänzenden Unterlagen in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde) prüft die Fördervoraussetzungen und leitet ein Exemplar des Antrags an das StMUV weiter.
Die Anträge werden in einem vom StMUV eingesetzten Fachgremium (Beratergremium) beraten, an dessen Sitzungen auch Vertreter der Regierungen teilnehmen. Das StMUV trifft unter Einbeziehung der Empfehlungen des Beratergremiums die Entscheidung über die Auswahl der Projekte. .
Der Zuwendungsbescheid wird durch die Bewilligungsbehörde erteilt, die auch das weitere Förderverfahren abwickelt.
Erforderliche Unterlagen
- detaillierte Projektbeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
- Kostenkalkulation/Finanzierungsplan (siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare")
- Detailkostenkalkulation (Muster siehe unter "Formulare")
Erforderliche Unterlagen
- detaillierte Projektbeschreibung
(Formblatt siehe unter "Formulare") - Kostenkalkulation/Finanzierungsplan
(siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare") - Detailkostenkalkulation
(Muster siehe unter "Formulare")