Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal
Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.
Beschreibung
Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.
Der Antrag muss enthalten:
- Name und Anschrift der Ausbildungsorganisation;
- Datum des geplanten Beginns der Tätigkeit;
- Angaben zur Person und zu den Qualifikationen des Leitungspersonals (u.a. Head of Training, HT), der Fluglehrer, der Lehrberechtigten für die Flugsimulationsausbildung und der Theorielehrer;
- Name und Anschrift der Flugplätze und/oder Betriebsstätten, an denen die Ausbildung durchgeführt werden soll;
- Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge;
- Verzeichnis der Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices, FSTD), welche die Ausbildungsorganisation zu verwenden beabsichtigt, falls zutreffend;
- Art der Ausbildung, welche die Ausbildungsorganisation durchführen möchte.
Die Luftämter überprüfen anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob die einschlägigen Anforderungen durch die Ausbildungsorganisation erfüllt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Meng, Sandra
Lizenzen - Erteilung, Verlängerung, Erneuerung (A-E), Schüleranmeldung zur praktischen Prüfung (A-Z), Luftfahrerschulen
Telefon +49 (0)89 2176-2994
Fax +49 (0)89 2176-2263
E-Mail luftfahrtpersonal@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Heßstr. 130
80797 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2979
Erforderliche Unterlagen
- Amtliches Führungszeugnis
und Erklärung über anhängige Strafverfahren der vertretungsberechtigen Person; - Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus dem Vereins- bzw. Genossenschaftsregister;
- Gewerbeanmeldung;
- Betriebshandbuch mit Qualitätsmanagement-, Compliance- und Sicherheitsmanagementsystemen;
- Ausbildungshandbuch mit Syllabi;
- Ausgefüllte und bestätigte Prüfliste zum erstellten Betriebs- und Ausbildungshandbuch;
- Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
- Organigramm der Unternehmensstruktur;
- Kopien der Bordpapiere der Ausbildungs-Luftfahrzeuge;
Für registrierungspflichtige Flugschulen gelten hierzu Erleichterungen; in jedem Fall ist das Ausbildungsprogramm beizufügen.
Kosten
- Neuzulassung der Ausbildungsorganisation: 600,00 € (zzgl. Auslagen)