Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts
Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.
Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:
- Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
- Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
- Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
- Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
- Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
- besondere Vorkommnisse
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Pilotenlizenzen - Erteilung, Verlängerung, Erneuerung (W-Z), Luftfahrerschulen
Telefon +49 (0)89 2176-2994
Fax +49 (0)89 2176-2263
E-Mail luftfahrtpersonal@reg-ob.bayern.deBitte senden Sie uns Anträge oder vorzulegende Unterlagen postalisch oder per E-Mail zu. Für Auskünfte stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere Telefonsprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:00 UhrFür persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter.
Hausanschrift
Terminalstraße Mitte 18, MAC-Süd, Ebene 5
85356 München-FlughafenPostanschrift
Postfach 24 14 42
85336 München-Flughafen
Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.
keine
- Ausbildungsbericht ATO/DTOZugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO) können den Ausbildungsbericht online übermitteln.
