Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Für den Start von einem oder mehreren Freiballonen außerhalb der für sie genehmigten Startplätze ist eine Erlaubnis erforderlich.
Freiballone dürfen außerhalb der für sie genehmigten Ballonstartplätze nur starten, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
Ferner muss der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Start zugestimmt haben.
Einer Erlaubnis zur Außenlandung mit einem Freiballon bedarf es hingegen nicht, da der Ort der Landung eines Freiballons aufgrund seiner Eigenschaften nicht vorausbestimmbar ist.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
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te Brake, Sven
Flugbetrieb
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Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
- Lageplan
- Geländegutachten
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage