Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Freileitung B151A Verbindungsleitung Adlkofen

Der Planfeststellungsbeschluss wird gemäß § 43b Abs. 5 Satz 1 EnWG nur der Vorhabenträgerin individuell zugestellt. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen

  • auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde zugänglich gemacht und zusätzlich
  • in örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht

wird. Nach zwei Wochen seit der Zugänglichmachung im Internet gilt der Planfeststellungsbeschluss als bekanntgegeben (Beginn der Rechtsbehelfsfrist).

Planunterlagen