17.02.2022

Empfänger von Corona-Soforthilfe bekommen Post

In den nächsten Tagen erhalten etwa 30.000 niederbayerische Unternehmer, die im Jahr 2020 Corona-Soforthilfe erhalten haben, einen Brief der Bewilligungsbehörde. In diesem Schreiben werden sie aufgefordert, einige Daten zu ihrem Unternehmen sowie zur Höhe des Zuschusses zu überprüfen. Ebenso werden sie darüber informiert, dass diese Daten entsprechend der rechtlichen Vorgaben an die Finanzbehörden gemeldet werden. Dieses Vorgehen ist wegen der im November 2020 von der Bundesregierung geänderten Mitteilungsverordnung notwendig geworden. In Bayern gestaltet und koordiniert das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die entsprechende Information der Betriebe.

Sind die in den Unterrichtungsschreiben aufgeführten Daten zur erhaltenen Soforthilfe korrekt, müssen die Soforthilfeempfänger nichts veranlassen!

Sind die Daten unzutreffend, besteht die Möglichkeit, die übermittelten Daten zu korrigieren. Die Korrektur kann nur digital über einen individuellen, im Unterrichtungsschreiben enthaltenen Link vorgenommen werden.

Weitere Informationen zu den Soforthilfen, Rückmeldeverpflichtungen (Rückzahlungen) sowie zur Versteuerung und Mitteilung an die Finanzbehörden finden sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Corona-Soforthilfe. Fragen zur Versteuerung der Corona-Soforthilfen sollten mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.