29.04.2022

Die Firma TenneT TSO GmbH beabsichtigt die zwischen Pirach und Pleinting bestehende 220-kV-Leitung nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen

Der zweite Abschnitt des Ersatzneubaus umfasst die Verbindung zwischen den Umspannwerken St. Peter am Hart (Österreich) und Pleinting (Landkreis Passau). Für die ca. 45 Kilometer lange Teilstrecke des 2. Planungsabschnittes von dem Umspannwerk Pleinting bis zu einem Anschlusspunkt in Simbach am Inn, westlich des Weilers Harrham (Landkreis Rottal-Inn) hat die Regierung von Niederbayern das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die neue Leitung soll überwiegend entlang der Bestandsleitung als Freileitung geführt werden. Für einzelne Abschnitt besteht die Option einer Teilerdverkabelung. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen.

Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf Aspekte auswirkt, die für die zukünftige Raumentwicklung wichtig sind. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Immissions- und Wohnumfeldschutz. Um diese Informationen zu sammeln, hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde sowohl Fachbehörden und Kommunen als auch die betroffenen Verbände an. Ergänzend dazu erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft über das Vorhaben, wobei auch zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden sollen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen wird anschließend geprüft, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sog. „Landesplanerische Beurteilung“, in der die Ergebnisse der Anhörung zusammengefasst und die einzelnen Belange gegeneinander abwogen werden. 

Die Planungsunterlagen werden ab circa Mitte Mai etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt – dies sind die Gemeinden Künzing, Aldersbach, Aidenbach, Beutelsbach, Haarbach, Egglham, Bad Birnbach, Triftern, Bayerbach, Wittibreut und Stubenberg sowie die Städte Vilshofen an der Donau und Simbach am Inn. Die genauen Daten werden von den Kommunen noch öffentlich bekannt gegeben. Die Unterlagen sind ab sofort auch im Internet zu finden unter
https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/raumordnung/raumordnungsverfahren/index.html

Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 24. Juni 2022 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben sollen bevorzugt an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden, die diese dann gebündelt an die Regierung von Niederbayern weiterleitet. Es ist aber auch möglich, Stellungnahmen direkt an die Regierung von Niederbayern - st.peter-pleinting@reg-nb.bayern.de - zu richten.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein, welches ebenfalls unter Trägerschaft der Regierung laufen wird. In diesem wird dann u. a. die Feintrassierung der Leitung, die Bewertung privatrechtlicher Belange und die endgültige Entscheidung über eine Genehmigung erfolgen.

380-kV-Leitung
© Regierung von Niederbayern

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