16.05.2022

Regierung von Niederbayern leitet Planfeststellungsverfahren für sechsstreifigen Ausbau der A 3 ein

Die Regierung von Niederbayern hat für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf und der Anschlussstelle Hengersberg mit Erneuerung der Brücke über die Donau auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die Planfeststellung eingeleitet. Nach der Übergabe des Antrags an Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter und Regierungspräsident Rainer Haselbeck im April ist dies der nächste Schritt zur Umsetzung des größten Straßenbauprojekts Niederbayerns. Die genehmigten Kosten liegen bei rund 307 Millionen Euro.

Die Bundesautobahn A 3 ist eine der wichtigsten Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat eine Gesamtlänge von 770 km und verläuft von der niederländischen Grenze bei Elten bis zur österreichischen Grenze bei Suben. Als Teil des internationalen Europastraßennetzes hat diese Verkehrsader eine kontinentale Verbindungsfunktion zwischen Metropolregionen.

Das im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingestufte Bauvorhaben umfasst den 6-streifigen Ausbau der bestehenden 4-streifigen Bundesautobahn A 3 Nürnberg – Passau im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Deggendorf (Verknüpfung der BAB A 92 und BAB A 3) und der Anschlussstelle Hengersberg (Verknüpfung der BAB A 3 und der Bundesstraße 533) von Betr.-km 563,000 bis Betr.-km 573,711 auf einer Länge von ca. 10,7 km. Die Ausbaumaßnahme verläuft zu einem großen Teil entlang der Donau und erstreckt sich über die Große Kreisstadt Deggendorf, die Gemeinde Niederalteich und den Markt Hengersberg. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge wird für das Jahr 2035 mit ca. 64.000 Kfz/24h, davon ca. 17.180 Fahrzeuge des Schwerverkehrs (etwa 27 %), prognostiziert. Die Ausbaumaßnahme ist von Baubeginn am AK Deggendorf bis etwa Bau-km 5+500 asymmetrisch d. h. die Verbreiterung der Bundesautobahn ist in Richtung Süden geplant. Ab etwa Bau-km 5+500 bis zum Bauende an der AS Hengersberg ist eine symmetrische Verbreiterung vorgesehen. Das Vorhaben berührt im gesamten Verlauf des Bauvorhabens 13 Ingenieurbauwerke. 12 der 13 Bauwerke müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst/erneuert werden. Das prägendste Ingenieurbauwerk ist – neben der Brücke über die Hengersberger Ohe – die Donaubrücke samt Vorlandbrücke bei Deggendorf.

Lärmschutzanlagen werden in Form von Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von ca. 8.700 m und in Form von Lärmschutzwällen mit aufgesetzter Lärmschutzwand mit einer Gesamtlänge von etwa 1.700 m errichtet.  Außerdem ist ein Lärmschutzwall mit einer Länge von ca. 310 m geplant.

Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Dabei sind u. a. drei Regenklärbecken geplant und für Niederschlagswasser, das nicht geregelt einer Vorflut übergeben werden kann, werden bestehende Versickergräben genutzt bzw. neue Versickergräben hergestellt. Der durch das Bauvorhaben für die Donau entstehende Retentionsraumverlust bei Hochwasser wird im Bereich des (künftig aufgelassenen) Parkplatzes Isarmündung mit einem Volumen von rund 8.000 m3 ausgeglichen. Die Parkplätze Griesweiher und Konsee bleiben erhalten und werden als PWC-Anlagen (mit WC-Gebäude) ausgebaut.

Das nachgeordnete Wegenetz und auch Leitungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen werden – soweit maßnahmenbedingt erforderlich – den neuen Verhältnissen angepasst. Lücken im nachgeordneten Wegenetz, die durch die Ausbauplanung verursacht werden, werden geschlossen.

Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Kohärenzmaßnahmen überwiegend gleichartig ausgeglichen. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.

Die Pläne werden in der Stadt Deggendorf, dem Markt Hengersberg, der Gemeinde Niederalteich sowie der Gemeinde Moos und wegen ökologischer Kompensationsmaßnahmen in der Stadt Osterhofen, im Markt Winzer, in der Gemeinde Stephansposching und im Markt Metten öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden dort bekannt gegeben. Durch die öffentliche Auslegung wird den Bürgern und den beteiligten Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Einwendungen zu erheben bzw. eine Stellungnahme abzugeben. Bei Bedarf findet anschließend ein Erörterungstermin statt.

Die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Regierung unter der Adresse www.regierung.niederbayern.bayern.de unter den Rubriken „Service“, „Planfeststellungsverfahren“, „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“, „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden.

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