25.05.2022

Bayerisches Atelierförderprogramm 2023/2024: Bildende Künstlerinnen und Künstler erhalten finanzielle Unterstützung für das eigene Atelier

Bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler haben die Chance auf einen Zuschuss für ihr eigenes Atelier: Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stellt ihnen zwei Jahre lang monatlich 230 Euro zum Kauf oder Anmietung ihrer Kunstwerkstatt bereit.

Das "Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler" richtet sich an alle hauptberuflichen bildenden Künstler, die eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder dreijährige professionelle Ausstellungstätigkeit nachweisen können und seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Interessierte aus Niederbayern können sich bis spätestens 29. Juli 2022 elektronisch bei der Regierung von Niederbayern für die Förderrunde ab 1. Januar 2023 bewerben.

Wer gefördert wird, entscheidet eine Auswahlkommission von fünf Kunstfachleuten. Entscheidend sind die künstlerischen Leistungen der Bewerber. Die Förderung erhalten die Künstler für gemietete Ateliers und selbstgebaute oder gekaufte Kunstwerkstätten, die noch nicht vollständig finanziert sind.

Eine Bewilligung ist für maximal zwei Förderzeiträume möglich. Neu ist, dass diese beiden Förderzeiträume nicht mehr aufeinander folgen müssen. Wer also bereits in der Vergangenheit eine Atelierförderung erhalten hat, kann sich ein weiteres Mal dafür bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen.

Das Antragsformular und  weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Regierung von Niederbayern unter: https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37686/37695/leistung/leistung_25352/index.html