01.07.2022

Regierung von Niederbayern schließt Raumordnungsverfahren für niederbayerischen Abschnitt des geplanten Ersatzneubaus der Juraleitung ab

Der niederbayerische Abschnitt des geplanten 380-kV-Ersatzneubaus der Juraleitung ist mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.

Die Firma Tennet TSO GmbH beabsichtigt, die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) seit den 1940er Jahren bestehende 220-kV-Leitung (sog. Juraleitung) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Ein entsprechender Bedarf für das Leitungsbauvorhaben wurde im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) festgestellt. Der auf circa 160 km Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern, Oberpfalz und Niederbayern verlaufende Ersatzneubau soll soweit möglich entlang der zurückzubauenden Bestandsleitung als Freileitung geführt werden.

Das Vorhaben wurde durch die vier betroffenen Regierungen in ihrer Funktion als Höhere Landesplanungsbehörden jeweils in einem Raumordnungsverfahren überprüft. Diese wurden im Mai vergangenen Jahres eingeleitet, wobei die Regierung der Oberpfalz die Federführung innehatte.

Im Mittelpunkt der Raumordnungsverfahren stand die Frage, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte - wie beispielsweise gewerbliche Wirtschaft, Siedlungsstruktur, Natur und Landschaft, Wasser, Verkehr und Immissionsschutz sowie Energieversorgung - auswirkt. Gegenstand des Verfahrens war ein 100 m breiter Trassenkorridor, in welchem die Leitung errichtet werden soll. Hierzu erfolgte durch die Regierungen eine umfangreiche Anhörung von Fachbehörden, Kommunen und betroffenen Verbänden sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die vier Regierungen haben nunmehr für ihren jeweiligen Leitungsabschnitt eine positive landesplanerische Beurteilung abgegeben, sodass die Raumverträglichkeit für das Gesamtvorhaben grundsätzlich bestätigt ist.

Dieses Ergebnis knüpft die Regierung von Niederbayern nach Abwägung aller betroffenen Belange an eine Reihe von Maßgaben, Prüfaufträgen und Hinweisen für den weiteren Planungsprozess und das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Aus raumordnerischer Sicht leistet der Ersatzneubau der Juraleitung einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung in Niederbayern. Die Kapazitätserweiterung der Stromleitung ist ein wichtiger Baustein zum Ausbau und zur Übertragung der erneuerbaren Energien, die zunehmend dezentral erzeugt werden.

Gleichzeitig bringt eine Freileitung in der geplanten Größenordnung Belastungen der betroffenen Räume mit sich, wie zum Beispiel eine Veränderung des Landschaftsbildes und in Teilbereichen auch eine Beeinträchtigung des Wohnumfeldes. Durch den von der TenneT gewählten Trassenkorridor können aber auch andere Siedlungen entlastet werden. Eine Parallelführung von anderen Stromleitungen zur neuen Juraleitung oder die Mitführung auf deren Gestänge ermöglicht ebenfalls die Entlastung des Freiraums.

Zur Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die Land- und Forstwirtschaft werden dem Vorhabenträger zahlreiche Maßgaben auferlegt, die einen Beitrag leisten sollen, das Vorhaben möglichst raum- und umweltverträglich auszugestalten. Um die Planung weiter zu optimieren, erfolgen zudem verschiedene Prüfaufträge für das anschließende Planfeststellungsverfahren.

Anhand der Feinplanung ist so unter anderem im Weiteren zu klären, ob eine Überspannung von besonders hochwertigen Waldgebieten östlich von Abensberg gegenüber einer vorgesehenen Waldschneise vorteilhafter ist. Auch für die Querung der Donau sind noch vertiefte Untersuchungen notwendig, um hier die bestmögliche Lösung im Spannungsfeld von Arten- und Gebietsschutz zu erreichen und gegebenenfalls durch die Mitführung einer 110-kV-Leitung den Ortsteil Arresting zu entlasten.
Die Regierung befürwortet auch einige Änderungsvorschläge für den Trassenverlauf, die von Gemeinden oder Fachstellen eingebracht wurden. Ziel ist hierbei zum Beispiel ein möglichst gestreckter Leitungsverlauf zur Schonung des Freiraums (Gemeinde Hohenthann) oder die Erhaltung eines Waldgebietes, das für die Naherholung eine besondere Rolle spielt (Stadt Rottenburg an der Laaber).
Die TenneT war bei der Trassierung bemüht, die Abstände, die für den vorsorglichen Wohnumfeldschutz im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als Grundsatz verankert sind, bestmöglich einzuhalten. Aufgrund der ausgeprägten Streusiedlungsstruktur im niederbayerischen Teil des Plangebietes lässt sich eine Annäherung der Höchstspannungsleitung an einzelne Wohngebäude im Außenbereich oder an größere Siedlungen aber nicht im gesamten Verlauf vermeiden. Insbesondere im Raum Essenbach gibt es Konflikte mit dem Wohnumfeld, weil hier die neue Juraleitung nahe an bestehenden oder geplanten Wohnsiedlungen verlaufen soll und der Raum generell mit Infrastrukturen hoch belastet ist. Da aus technischen Gründen die Leitungseinführung in das Umspannwerk Altheim von Norden her erfolgen muss, sind die planerischen Optionen aber eng begrenzt. Die Regierung regt hier eine Detailuntersuchung an, ob durch eine Trassierung weiter im Osten das Wohnumfeld des Siedlungsbereichs von Altheim entlastet werden kann. Auch die geforderte Leitungsmitführung der durch die Siedlung verlaufenden Stromleitung kann einen Beitrag zur Entlastung des Wohnumfeldes leisten. Darüber hinaus ist im Bereich von Mirskofen (Burgstall) eine Modifikation der Trassenführung angezeigt, um die Überspannung eines Hofes mit Wohnhaus zu vermeiden.
Insgesamt kommt die Regierung zu dem Ergebnis, dass aus raumordnerischer Sicht die positiven Aspekte die negativ betroffenen Belange überwiegen und die Planung unter der Berücksichtigung von Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung zu bringen ist.
Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein Gutachten zur Raumverträglichkeit. Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist damit nicht verbunden; diese ist dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Dort erfolgt auch eine Würdigung privatrechtlicher Belange.
Die landesplanerischen Beurteilungen der Regierung von Niederbayern sind unter folgender Internetadresse einsehbar:
https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/raumordnung/raumordnungsverfahren/index.html

Die landesplanerischen Beurteilungen für die anderen Trassenabschnitte in Mittelfranken, der Oberpfalz und Oberbayern sind unter folgender Internetadresse abrufbar:

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/rovjuraleitung