12.08.2022

Kreisstraße REG 12, Hangenleithen - Rinchnach (B 85): Regierung von Niederbayern leitet Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Kirchberg i. Wald, südlicher Bauabschnitt, ein

Das Staatliche Bauamt Passau hat für den Landkreis Regen die Durchführung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Planänderungsverfahren) für den Bau der Ortsumgehung Kirchberg i. Wald im Zuge der Kreisstraße REG 12, südlicher Bauabschnitt, beantragt.

Mit dem Bau der Ortsumgehung Kirchberg i. Wald im Zuge der Kreisstraße REG 12, soll die Ortsdurchfahrt Kirchberg i. Wald erheblich vom Verkehr entlastet und die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität erhöht werden. Der nördliche Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2016 fertiggestellt und dem Verkehr übergeben. Die mit Planfeststellungsbeschluss vom 26.09.2008 festgestellte Planung für den südlichen Bauabschnitt der Ortsumgehung Kirchberg i. Wald wird vom Vorhabenträger nicht mehr weiterverfolgt. Die gesamte aktuelle Planung, wie sie in Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 26.09.2008 planfestgestellt werden soll, ist im Plansatz vom 29.04.2022 dargestellt. Der gegenständliche Bauabschnitt beginnt südlich von Hangenleithen im Hangenleithener Forst, umfährt die Ortsteile Hangenleithen und Laiflitz und schließt mit einem Brückenbauwerk an den bereits fertiggestellten nördlichen Abschnitt der Ortsumgehung Kirchberg i. Wald an. Die Baustrecke beträgt 2,4 km. Die mit dem Bau der Ortsumgehung verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen.

Die Pläne werden in der Gemeinde Kirchberg i. Wald und der Gemeinde Lalling öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden dort bekannt gegeben, Durch die öffentliche Auslegung wird den Bürgerinnen und Bürgern und den beteiligten Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Einwendungen zu erheben bzw. eine Stellungnahme abzugeben. Bei Bedarf findet anschließend ein Erörterungstermin statt.

Die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Regierung unter der Adresse www.regierung.niederbayern.bayern.de unter den Rubriken "Service", "Planfeststellungsverfahren", "Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren", "Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren" eingesehen werden.

Skizze   Bau der Ortsumgehung Kirchberg i. Wald, südlicher Bauabschnitt.
© Skizze: Regierung von Niederbayern

Skizze: Bau der Ortsumgehung Kirchberg i. Wald, südlicher Bauabschnitt.