18.01.2023

Planfeststellungsverfahren für den Bau einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Simbach zur Landesgrenze bei St. Peter am Hart

Die Regierung von Niederbayern hat den Plan der TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) für die Errichtung und den Betrieb einer neuen 380/110-kV-Höchstspannungsfreileitung (Leitung Nr. B153) vom Umspannwerk Simbach a.Inn zur Landesgrenze Österreich bei St. Peter am Hart genehmigt.

Die TenneT TSO GmbH führt als Übertragungsnetzbetreiberin den Ersatzneubau durch. Das dafür notwendige Planfeststellungsverfahren wurde von der Vorhabenträgerin am 24.06.2016 bei der Regierung von Niederbayern beantragt. Aufgrund der im Anhörungsverfahren (Auslegung der Planunterlagen: 2016; Erörterungstermin: 2017) eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die TenneT TSO GmbH Planänderungen sowie Planergänzungen vorgenommen sowie Unterlagen teilweise neu erstellt. Die geänderten Planunterlagen wurden im Frühjahr 2022 erneut ausgelegt. Von einer erneuten Erörterung wurde abgesehen. Maßgeblich für die Genehmigung sind ausschließlich die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen.

Das Vorhaben ist der erste Schritt, um die bestehende 220-kV-Freileitung von Altheim über Adlkofen (beides Landkreis Landshut) und Matzenhof (Landkreis Rottal-Inn) nach St. Peter am Hart auf 380-kV auszubauen (Vorhaben Nr. 32 des Bundesbedarfsplans). Es handelt sich um einen Ersatzneubau, das heißt nach Gesamtfertigstellung kann die alte Leitung abgebaut werden.

Der aus 38 Masten bestehende Leitungsabschnitt ist gut 13 km lang und verläuft vollständig auf dem Gebiet der Stadt Simbach a.Inn. Er beginnt bei Mast Nr. 9 am Inn und verläuft ab Mast Nr. 11 bis Mast Nr. 17 zunächst gebündelt mit der bestehenden 220-kV-Leitung Pirach – Pleinting, um dann im Bogen als Neubauabschnitt um Simbach bis zum Mast Nr. 34 nordwestlich von Matzenhof zu führen. Von dort verläuft das Vorhaben zunächst in südliche Richtung und knickt dann bei Mast Nr. 36 nach Südosten ab, um schließlich in das Umspannwerk Simbach einzubinden. Die vorhandene 110-kV-Freileitung Simbach – Pfarrkirchen wird ab Mast Nr. 43 weiterhin mitgeführt.

Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Niederbayern die Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden und Kommunen, Umweltvereinigungen, anderen Versorgungsträgern und privaten Einwenderinnen und Einwendern geprüft, abgewogen und soweit möglich berücksichtigt. Nach einer umfangreichen Prüfung der für den Leitungsbau maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen und privaten Belange ist die Regierung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Leitungsbauvorhaben unter diversen Auflagen zugelassen wird.

Zugestellt wird der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell, sondern durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Niederbayern. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die Planfeststellungsunterlagen können bei der Regierung sowie der Stadt Simbach a.Inn eingesehen werden. Da für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Grundstücke im Markt Triftern und im Markt Tann benötigt werden, können die Unterlagen dort ebenfalls eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden von der jeweiligen Gemeinde rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht.

Alle Dokumente finden Sie auch HIER unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren

 

 

Skizze - Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Umspannwerk Simbach am Inn zur Landesgrenze St. Peter (AT), B153. Skizze: TenneT TSO GmbH

Skizze - Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Umspannwerk Simbach am Inn zur Landesgrenze St. Peter (AT), B153. Skizze: TenneT TSO GmbH